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Niederlage vor Gericht

Haftstrafe für Epstein-Vertraute bleibt bestehen

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Ein Einspruch von Ghislaine Maxwell zu ihrer Haftstrafe scheitert. Ein Bundesrichter weist ihre Vorwürfe als unbegründet ab.

Ghislaine Maxwell, die langjährige Vertraute des verurteilten Sexualstraftäters Jeffrey Epstein, muss ihre Gefängnisstrafe weiter absitzen. Ein Versuch, das Urteil gegen die 64-Jährige anzufechten, ist vor einem US-Gericht gescheitert.

Maxwell hatte die Aufhebung ihrer Verurteilung und ihres Strafmaßes beantragt. Laut Gerichtsdokumenten machte sie geltend, dass ihre "verfassungsmäßigen Rechte während des Verfahrens und bei der Strafzumessung in mehrfacher Hinsicht verletzt" worden seien.

In der Begründung von Richter Paul Engelmayer heißt es, Maxwells Behauptungen seien "allesamt unbegründet und alle oder fast alle unseriös". Die angeblichen Beweise, auf die Maxwell verweist, seien "weitgehend irrelevant und stützen ihre Behauptungen bezüglich Rechtsfehlern nicht".

Maxwell war 2022 zu 20 Jahren Haft verurteilt worden. Derzeit verbüßt sie ihre Strafe in einem Gefängnis im US-Bundesstaat Texas.

Laut Urteil hatte Maxwell eine zentrale Rolle beim Aufbau eines Rings zum sexuellen Missbrauch von Mädchen gespielt. Sie soll Epstein Mädchen und junge Frauen zugeführt haben. Epstein, der über viele Jahre systematisch Minderjährige missbraucht hatte, beging 2019 nach offiziellen Angaben in seiner Gefängniszelle Suizid.

Bereits 2025 hatte der Oberste Gerichtshof in den USA einen Antrag von Maxwell abgelehnt. Ihre Anwälte wollten damals gerichtlich festgestellt sehen, dass Maxwell nie hätte verurteilt werden dürfen.