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Deutsche Drohnen im Gaza-Krieg

Palästinenser hat keine Handhabe

Die Termine der 29. Kalenderwoche
David Edwards / Adobe

Ein Mann aus Gaza will Deutschland den Einsatz zweier an Israel überlassener Drohnen untersagen lassen. Das OVG Münster bestätigt die Ablehnung seines Eilantrags. Laut Verteidigungsministerium nutzt Israel die Geräte bereits nicht mehr.

Ein in Gaza lebender Palästinenser kann die Bundesregierung nicht dazu verpflichten, Israel den Einsatz zweier Drohnen des Typs German Heron TP zu untersagen. Das OVG Münster hat seine Beschwerde gegen die ablehnende Entscheidung des VG Köln zurückgewiesen (Beschluss vom 25.08.2026 – 4 B 292/25).

Die Bundeswehr hatte die Drohnen von Israel geleast und nach dem Überfall der Hamas im Oktober 2023 wieder an Israel überlassen. Der Mann wollte eine Änderung der Überlassungsvereinbarung erreichen, um Einsätze der Geräte in Gaza zu verhindern.

Eine Verletzung grundrechtlicher Schutzpflichten Deutschlands habe er nicht glaubhaft gemacht, so das OVG. Zwar habe er auf erhebliche und systematische Verstöße der israelischen Armee gegen das humanitäre Völkerrecht verwiesen. Konkrete Hinweise darauf, dass Deutschland Israel die beiden Drohnen weiterhin überlasse, fehlten aber. Das Bundesverteidigungsministerium hatte mitgeteilt, Israel nutze die streitigen Drohnen seit Anfang 2025 nicht mehr. Die Beschlüsse sind unanfechtbar.