Argumente statt Machtansprüche!

Zitiervorschlag
Dr. Jannina Schäffer: Argumente statt Machtansprüche!. beck-aktuell, 28.10.2026 (abgerufen am: 28.10.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/208556)
Teile der Strafrechtswissenschaft haben eine Erklärung zum Schutz von Rechtsstaat, Demokratie und Wissenschaftsfreiheit veröffentlicht. Sie warnen vor Versuchen, Gerichte, Forschung und rechtsstaatliche Institutionen zu delegitimieren.
Rund 200 Strafrechtlerinnen und Strafrechtler haben eine gemeinsame Erklärung zur Bedeutung von Rechtsstaat, Demokratie und wissenschaftlicher Unabhängigkeit veröffentlicht. Sie knüpft an die Hallesche Erklärung aus der Zivilrechtswissenschaft an, die von über 250 Kolleginnen und Kollegen unterzeichnet wurde.
Nach Auffassung der Strafrechtswissenschaftlerinnen und Strafrechtswissenschaftler bilden Menschenwürde, Freiheit und Gleichheit, die Bindung aller staatlichen Gewalt an die Grundrechte, Gewaltenteilung, Gesetzmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit staatlichen Strafens, die Unschuldsvermutung sowie die Unabhängigkeit der Justiz die grundlegenden Voraussetzungen einer freiheitlichen Rechtsordnung. Diese Prinzipien seien zugleich Maßstab für Forschung, Lehre und juristische Praxis im Strafrecht.
Dabei trage die Strafrechtswissenschaft eine besondere Verantwortung, denn gerade im Strafrecht stelle sich die Frage nach Legitimität und Grenzen staatlicher Macht. Das Strafrecht ermögliche erhebliche Eingriffe in die Rechte Einzelner und könne ohne rechtsstaatliche Begrenzungen zu einem Instrument politischer, sozialer oder ideologischer Disziplinierung werden.
Sorge vor Delegitimierung
Entwicklungen, bei denen die Bindung staatlicher Gewalt an Recht und Gesetz relativiert werde, könnten den Rechtsstaat gefährden. Ebenso kritisch seien Versuche, unabhängige Gerichte als politisch oder ideologisch motiviert darzustellen und dadurch ihre Autorität zu untergraben. Der pauschalen Delegitimierung wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie politischen Entscheidungen, die sich von Recht und empirischem Wissen lösten, müsse man daher entgegentreten.
Besonders deutlich äußert sich die Erklärung zu Angriffen auf die Justiz. Zwar gehöre die Kritik an gerichtlichen Entscheidungen und institutionellen Strukturen zu einer rechtsstaatlichen Öffentlichkeit. Problematisch werde es jedoch dort, wo solche Kritik in persönliche Angriffe auf Richterinnen und Richter umschlage oder deren Unabhängigkeit und Integrität grundsätzlich infrage stelle. Als aktuelles Beispiel nennen die Unterzeichnenden die Sanktionierung des IStGH sowie der dort tätigen Richterinnen und Richter.
Wissenschaftsfreiheit statt Repression
Es sei Aufgabe der Strafrechtswissenschaft, solche Entwicklungen frühzeitig wahrzunehmen und kritisch zu analysieren. Dies setze jedoch die Freiheit und institutionelle Unabhängigkeit von Forschung und Lehre voraus. Über den Schutz vor konkreten Angriffen hinaus seien dafür im Rahmen der institutionellen Selbstverwaltung und der budgetären Autonomie auch verlässliche finanzielle Rahmenbedingungen erforderlich. Wo Forschung, Lehre oder Personalentscheidungen von politischer Erwartungskonformität abhängig gemacht würden, könne eine indirekte Form der Einflussnahme entstehen, die die Wissenschaftsfreiheit ebenso beeinträchtigen könne wie offene Repression.
Dabei spielt nach Ansicht der Strafrechtswissenschaftlerinnen und Strafrechtswissenschaftler auch die juristische Ausbildung eine zentrale Rolle. Sie bilde diejenigen aus, die künftig in Justiz, Verwaltung, Anwaltschaft, Wissenschaft, Politik und Gesellschaft Recht anwenden, kritisieren und gestalten. Jurastudierende sollen deswegen lernen, eigenständig Urteile zu bilden, Argumente kritisch zu prüfen und die rechtsstaatlichen Voraussetzungen juristischen Handelns zu verstehen. Dazu gehöre insbesondere, Machtstrukturen zu erkennen, ihre Rechtfertigung zu hinterfragen und die Rechte derjenigen zu schützen, die staatlicher Strafgewalt ausgesetzt seien.
Argumente statt Machtansprüche
Die Unterzeichnenden betonen, dass die Rechtswissenschaft von unterschiedlichen Auffassungen lebe. Wissenschaft setze jedoch einen gemeinsamen Rahmen voraus: Menschenwürde, die Bindung der Staatsgewalt an Recht und Gesetz, die Unabhängigkeit der Gerichte und die Bereitschaft, Argumenten statt Machtansprüchen zu folgen.
Dass die Grundlagen der freiheitlich demokratischen Grundordnung relativiert oder gezielt infrage gestellt werden, dürfe die Strafrechtswissenschaft nicht hinnehmen. Es gehöre zu ihrer Verantwortung, solchen Entwicklungen durch wissenschaftliche Analyse, methodisch fundierte Kritik, öffentliche Argumentation und die Ausbildung rechtsstaatlich verantwortungsbewusster Juristinnen und Juristen entgegenzutreten.
Zitiervorschlag
Dr. Jannina Schäffer: Argumente statt Machtansprüche!. beck-aktuell, 28.10.2026 (abgerufen am: 28.10.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/208556)




