Hallesche Erklärung aus der Zivilrechtswissenschaft

Zitiervorschlag
Prof. Dr. Dr. h.c. Thomas Pfeiffer: Hallesche Erklärung aus der Zivilrechtswissenschaft. beck-aktuell, 14.10.2026 (abgerufen am: 14.10.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/207696)
Die Mahnung der Unterzeichner gibt Thomas Pfeiffer in seinem Editorial für die NJW wieder: Die Bindung an Recht und Gesetz, die Unabhängigkeit der Justiz und die Wissenschaftsfreiheit dürfen nicht durch autoritäre Machtansprüche beschränkt werden.
Aus Anlass der unter dem Generalthema „Macht Privatrecht Resilienz“ stehenden Zivilrechtslehrertagung 2026 in Halle und ausgelöst durch die aktuelle politische Entwicklung ist im geschäftsführenden Vorstand der Vereinigung die Hallesche Erklärung aus der Zivilrechtswissenschaft entstanden. Es handelt sich um keine Erklärung der Vereinigung, sondern eine persönliche Äußerung der bisher über 250 Unterzeichner. Die Erklärung hat folgenden Wortlaut:
Menschenwürde, Freiheit und Gleichheit vor dem Gesetz bilden im Verbund mit dem Rechtsstaatsprinzip unverzichtbare Pfeiler eines humanen, freiheitlich und demokratisch verfassten Gemeinwesens. Die Zivilrechtsordnung gewährleistet diese Grundlagen innerhalb der Gesellschaft und wird dabei von jeher durch die Wissenschaft mitgeprägt. Maß für die Qualität und die Leistungsfähigkeit unserer Zivilrechtsordnung und ihrer Wissenschaft ist deshalb stets auch deren Fähigkeit, die genannten Grundlagen gegen Gefährdungen zu sichern.
Solche Gefährdungen sehen wir aktuell in Deutschland, Europa sowie darüber hinaus. Freiheitsfeindliche Bestrebungen zielen darauf, den Rechtsstaat und seine Institutionen zu diskreditieren, unabhängige Forschung zu behindern, politische Diskurse von den einschlägigen sachlichen Grundlagen und wissenschaftlichen Erkenntnissen zu entkoppeln, einzelne Bevölkerungsgruppen auszugrenzen und die Bindung staatlicher Gewalt an Gesetz und Recht zu umgehen, um machtpolitische Interessen ungehindert von rechtsstaatlichen Anforderungen und Grenzen durchzusetzen.
Es ist originäre Aufgabe der Rechtswissenschaft, solche Gefährdungen zu erkennen, frühzeitig zu benennen, kritisch zu analysieren und ihnen mit den der Wissenschaft eigenen Mitteln entschieden entgegenzutreten. Dies setzt die Freiheit und die institutionelle Unabhängigkeit von Forschung und Lehre voraus. Die historische Erfahrung zeigt, dass Rechtswissenschaft ihrer Aufgabe nicht durch unreflektierte Anpassung an politische Vorgaben gerecht wird, sondern durch die eigenständige, kritische und methodisch verantwortete Suche nach Erkenntnis über das geltende Recht, seine Grundlagen sowie seine angemessene Ausgestaltung und Fortentwicklung. Eine freie und unabhängige Rechtswissenschaft, der immer auch der Respekt vor einer Vielfalt möglicher Perspektiven immanent ist, gehört damit selbst zu den unverzichtbaren Voraussetzungen einer freiheitlichen und rechtsstaatlichen Ordnung.
Als Mitglieder der (rechts-)wissenschaftlichen Gemeinschaft veranlassen uns die genannten Entwicklungen zu mahnen: Die Bindung aller staatlichen Gewalt an Gesetz und Recht und die Unabhängigkeit der Justiz sind ebenso zu gewährleisten wie eine freie Wissenschaft. Sie stehen nicht zur Disposition autoritärer politischer Machtansprüche.
Prof. Dr. Dr. h. c. Thomas Pfeiffer auch im Namen der Mitautoren und -initiatoren der Erklärung Prof. Dr. Beate Gsell und Prof. Dr. Thomas Lobinger
Dieser Text stammt aus Heft 42/2026 der NJW. Sie möchten die NJW kostenlos testen? Jetzt vier Wochen gratis testen inkl. Online-Modul NJWDirekt.
Zitiervorschlag
Prof. Dr. Dr. h.c. Thomas Pfeiffer: Hallesche Erklärung aus der Zivilrechtswissenschaft. beck-aktuell, 14.10.2026 (abgerufen am: 14.10.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/207696)



