Verfassungsschutzbericht 2024
"Jüdische Stimme" darf gesichert extremistisch genannt werden
Der Verein „Jüdische Stimme“ darf im Verfassungsschutzbericht 2024 vorläufig weiter als gesichert extremistisch bezeichnet werden. Das OVG Berlin-Brandenburg hat einen Eilbeschluss des VG Berlin aufgehoben, das im April anders entschieden hatte.