Freispruch für Istanbuler Antwaltskammer hält

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Freispruch für Istanbuler Antwaltskammer hält. beck-aktuell, 22.10.2026 (abgerufen am: 22.10.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/208281)
Wer in Istanbul laut fragt, wie zwei Journalisten sterben konnten, riskiert eine Terroranklage. Der Vorstand der Istanbuler Kammer tat es trotzdem – und bekam nun zum zweiten Mal recht.
Das Berufungsgericht hat den Freispruch der elf Vorstandsmitglieder der Istanbuler Rechtsanwaltskammer bestätigt und die Berufung der Staatsanwaltschaft als unbegründet zurückgewiesen. Sämtliche Vorwürfe der Terrorpropaganda und der Verbreitung irreführender Informationen seien haltlos gewesen, die erstinstanzliche Entscheidung rechtmäßig.
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) reagierte mit Erleichterung. "Schon das erstinstanzliche Verfahren basierte auf haltlosen Vorwürfen und hätte nicht geführt werden dürfen", erklärte DAV-Präsident Stefan von Raumer, der den Prozess im Januar als internationaler Prozessbeobachter vor Ort begleitet hatte. Die Zurückweisung der Berufung sei ein Signal für die Unabhängigkeit der Anwaltschaft und die Rechtsstaatlichkeit in der Türkei.
Auslöser für eine Anklage gegen den gesamten Vorstand
Hintergrund des Verfahrens war eine öffentliche Erklärung der Kammer vom Dezember 2024. Darin forderte sie die Aufklärung der Tötung zweier Journalisten in Nordsyrien und kritisierte willkürliche Festnahmen bei einer Demonstration in Istanbul. Die Istanbuler Staatsanwaltschaft leitete daraufhin ein Strafverfahren gegen sämtliche elf Vorstandsmitglieder ein. Im Januar 2026 sprach das zuständige Strafgericht, das auf dem Gelände des Hochsicherheitsgefängnisses Silivri tagte, alle Angeklagten frei.
Die Staatsanwaltschaft legte unmittelbar Berufung ein. Dem setzte das Berufungsgericht nun ein Ende. Die erhobenen Vorwürfe hätten keine Straftat begründet. Auch die Istanbuler Rechtsanwaltskammer, mit mehreren Zehntausend Mitgliedern die größte der Türkei und seit 1878 bestehend, begrüßte die Entscheidung.
Freispruch, aber kein Aufatmen
Von Raumer warnte gleichwohl davor, aus dem Freispruch auf eine generelle Entspannung zu schließen. Gegen den Kammervorstand laufe weiterhin ein gesondertes Amtsenthebungsverfahren. Zahlreiche Anwältinnen und Anwälte in der Türkei sähen sich nach wie vor strafrechtlicher Verfolgung und staatlichem Druck ausgesetzt. Die internationale Prozessbeobachtung bleibe deshalb unverzichtbar – sie schaffe Öffentlichkeit und mache rechtsstaatliche Defizite sichtbar, so von Raumer.
Anfang September war der Präsident der Istanbuler Rechtsanwaltskammer, Ibrahim Özden Kaboğlu, mit dem Konrad-Redeker-Preis für Rechtsstaatlichkeit, Haltung und Resilienz ausgezeichnet worden. DAV-Vizepräsident Ulrich Karpenstein bezeichnete die Auszeichnung als Zeichen der Ermutigung und Solidarität. Der DAV werde sich auch künftig an der internationalen Prozessbeobachtung beteiligen und für die Unabhängigkeit der Anwaltschaft einsetzen, sagte Karpenstein.
- Redaktion beck-aktuell, hg
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Freispruch für Istanbuler Antwaltskammer hält. beck-aktuell, 22.10.2026 (abgerufen am: 22.10.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/208281)



