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Bundesrat fordert Schutz für Gerichte

Wer hat Angst vor der KI?

Kind, das sich die Hänge vors Gesicht hält
Regiert in der Justiz bloß Furcht vor der KI? © Adobe Stock / Claus Mikosch

Der Bundesrat fordert die Regierung auf, sich Möglichkeiten zum Schutz der Justiz vor den Auswirkungen Künstlicher Intelligenz zu überlegen. Will man die neue Technik also lieber verbannen, statt sie selbst einzusetzen?

Die interessanten Details eines Gesetzgebungsverfahrens verstecken sich manchmal im Kleingedruckten, sodass man den Entwurf wirklich ganz lesen muss, um sie zutage zu fördern. So ist es auch bei einem Passus in der Stellungnahme des Bundesrats zur VwGO-Reform der Bundesregierung, die in der Sitzung der Ländervertretung am 10. Juli beschlossen wurde.

"Der Bundesrat bittet die Bundesregierung darum, im Gesetzentwurf rechtliche Instrumente zu schaffen, welche die Gerichte vor einer Verfahrensüberlastung durch Künstliche Intelligenz schützen können", heißt es auf der vorletzten Seite der Stellungnahme (Drucksache 328/26). Zur Begründung führt der Bundesrat im Anschluss aus, der Einsatz Künstlicher Intelligenz durch Verfahrensbeteiligte – etwa in Form generierter Schriftsätze – stelle die Gerichte "vor erhebliche Herausforderungen". 

Dabei nimmt die Länderkammer auch Bezug auf bekannt gewordene Fälle von halluzinierten Fundstellen oder verfälschten Textpassagen, die vermeintlich aus zeitweise gänzlich erfundenen Urteilen stammten. Da Richterinnen und Richter sich all das trotzdem durchlesen müssten, könnte der Einsatz von KI ihre Arbeit behindern und so auch zu längeren Verfahren führen. 

KI setzt sich durch – auch vor Gericht

In der Tat sorgten in der Vergangenheit Befürchtungen über KI-bedingte Mehrbelastungen der Justiz für Diskussionen darüber, wie man mit der neuen Technik umgehen sollte. Jens Blüggel, Präsident des Landessozialgerichts in Nordrhein-Westfalen, berichtete etwa im Frühjahr bei der Vorstellung des Jahresberichts für 2025 von einer Welle von KI-Eilanträgen, die die NRW-Sozialgerichte überrolle – gegenüber dem Vorjahr sprach er von einer Steigerung von über 50%. 

Wie viele KI-generierte Anträge heute schon bei den Gerichten eingehen, ist kaum verlässlich zu sagen, eine belastbare Statistik darüber gibt es bislang nicht. Doch angesichts der Omnipräsenz von KI im Alltag vieler Menschen dürfte sie auch vielfach in Gerichtsverfahren Einzug gehalten haben – gerade dort, wo kein Anwaltszwang besteht. Die Anwendungen werden zudem immer besser und machen es nach Einschätzung mancher Experten heute schon möglich, ohne juristisches Vorwissen brauchbare Schriftsätze zu erstellen.

"Eine neue Dimension"

Wenn KI nun schnell und einfach zig Seiten an Text produziert, kann das für Gerichte tatsächlich zum Problem werden. Denn Richterinnen und Richter müssen aufgrund des Anspruchs auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG alles sorgfältig durchlesen. Auch fehlerbehaftete Schriftsätze dürfen sie nicht einfach in den Papierkorb werfen. Diese Sorge treibt auch die Justizministerien der Bundesländer um, wie sie auf Nachfrage von beck-aktuell.Heute im Recht bestätigen. "Aus der Perspektive der Gerichte und Staatsanwaltschaften besteht die Möglichkeit, dass dadurch, dass die Anwaltschaft in größerem Umfang KI einsetzt, es zu einer Überfrachtung von Schriftsätzen kommt", schreibt etwa das Justizministerium aus Mecklenburg-Vorpommern. "Auf Seiten der Justiz ist es weiter erforderlich, dass Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte die Schriftsätze lesen und sich mit deren Inhalt – der ggfs. auch durch Halluzinationen der KI beeinflusst werden kann – auseinandersetzen."

Das hessische Justizressort teilt diese Sicht: "Die Justiz tritt bereits seit Jahren einer steigenden Belastung entgegen. Dies zeigt sich unter anderem an steigenden Fallzahlen im Bereich der Verbraucherklagen, bei Asylverfahren in der Verwaltungsgerichtsbarkeit oder auch in verschiedenen Bereichen der Sozialgerichtsbarkeit." Mit zunehmendem KI-Einsatz rechne man mit einer steigenden Anzahl an Eingaben. 

Extrem umfangreiche Schriftsätze nach dem Baukasten-Prinzip habe es zwar auch vor der KI schon gegeben, gibt das Justizressort aus NRW zu bedenken. Durch die neue Technologie habe das Problem aber eine "neue Dimension" erreicht, bestätigt man auch dort.

Ein Fluch – oder ein Segen

Doch es gibt auch die andere Seite der KI – jene, die ermächtigt: Bürgerinnen und Bürger, ihr Recht mit geringeren Kosten in die eigene Hand zu nehmen, aber auch Richterinnen und Richter, Schriftsätze auf das Wesentliche zu scannen und die Technik als zeitsparende Hilfestellung bei der Arbeit einzusetzen. Eine Justiz-KI könnte zum Beispiel dabei helfen, den Parteivortrag zu strukturieren und Laien anleiten, ihr Anliegen sinnvoll vorzutragen. 

Das sieht man auch in vielen Ländern so, etwa in Nordrhein-Westfalen, wo der Grundton gar nicht so skeptisch ist, wie es die Stellungnahme des Bundesrats vermuten lässt: "Als Ministerium der Justiz NRW bewerten wir den Einsatz von KI in Gerichtsverfahren nicht als Problemfall. Im Gegenteil kann KI helfen, Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zur Justiz zu erleichtern", schreibt das Ministerium. KI biete "Chancen und Potenziale für den deutschen Rechtsstaat", gerade in Zeiten umfangreicherer und komplexerer Prozesse.

Ähnlich, wenn auch etwas verhaltener, klingt das Statement aus dem brandenburgischen Justizministerium: "Wir sehen KI grundsätzlich eher als Chance, aber mit Augenmaß", erklärt man dort auf beck-aktuell-Anfrage. Gleichzeitig seien Gerichte zunehmend mit KI-generierten Schriftsätzen konfrontiert, die einerseits umfangreicher und andererseits häufig fehlerbehaftet seien. "Dies führt derzeit zu erheblichem Mehraufwand für Richterinnen und Richter bei der Erfassung und Überprüfung des Vortrags." Gerade im Bereich der Sozial- und Verwaltungsgerichtsbarkeit zeige sich jedoch auch, dass KI-gestützte Schriftsätze es Laien ermöglichten, ihre Ansprüche selbst vor Gericht geltend zu machen.

 Auch Hessen betont, es sei "unbedingt zu begrüßen, wenn Bürgerinnen und Bürger ihre Rechte kennen und geltend machen. Ein erleichterter Zugang zur Justiz ist ein wesentliches Element eines funktionierenden Rechtsstaats". KI-Anwendungen könnten hier einen wichtigen Beitrag leisten.

Schutz für Gerichte forderte der Umweltausschuss – nicht die Justizminister

KI ist also für die Justizressorts der Länder – so zeigt die stichprobenartige Befragung – keineswegs Teufelszeug. Eine rein defensive Sichtweise, wie sie im Bundesrats-Beschluss zum Ausdruck kommt, will man sich nicht unterstellen lassen. Doch wie gelangte der Passus dann in die Bundesratsempfehlung zur VwGO-Reform? 

"Die besagte Empfehlung wurde über den Umwelt-, nicht den Rechtsausschuss des Bundesrates eingebracht" schreibt das brandenburgische Justizministerium auf Nachfrage von beck-aktuell.Heute im Recht. Zu den genauen Hintergründen verweist man – wie auch andere befragte Ressorts – darauf, dass die Ausschussberatungen vertraulich seien. Eine Forderung zum Schutz der Justiz, mit der man in den Justizministerien hinterher nichts zu tun haben will? Das mutet merkwürdig an, erklärt jedoch die inhaltliche Diskrepanz zwischen dem Beschluss und den Standpunkten der Justizressorts.

KI in der Justiz

Wenn man die KI nicht lediglich als Bedrohung wahrnimmt, die es zu verbannen gilt, stellt sich die nicht unkomplizierte Folgefrage, wie man mit Fluch und Segen der neuen Technologie umgehen will, um im besten Fall mehr Nutzen zu ziehen, als sie Mehrarbeit beschert. 

Vor diesem Hintergrund müsse auch die Justiz über "wirksame, rechtskonforme und sichere KI-Tools als Unterstützung für die Erledigung von repetitiven Aufgaben" verfügen, teilt Hessen mit. Als Hilfsmittel für Richterinnen und Richter praktisch überall verbreitet sind KI-Recherche-Tools wie Beck Chat, Beck Noxtua oder Juris KI. Auch das Programm MAKI, ein KI-gestützter Massenverfahrensassistent, findet inzwischen an einigen Standorten Anwendung. 

Ansonsten wird viel pilotiert und lokal entwickelt: In der hessischen Justiz befindet sich etwa das KI-gestützte Anonymisierungs- und Pseudonymisierungs-Tool JANO nach erfolgreicher Pilotierung seit Dezember 2025 im Einsatz beim LG Darmstadt. In Brandenburg hat man am AG Königs Wusterhausen seit Februar 2025 das Programm KAI (Königs Wusterhausen Artificial Intelligence) für Fluggastrechteverfahren in Betrieb. Die Justizministerien in Bayern und Nordrhein-Westfalen haben zusammen mit der TU München und der Universität zu Köln ein Generatives Sprachmodell der Justiz (GSJ) entwickelt, das demnächst bei ausgewählten Testnutzerinnen und -nutzern erprobt werden soll. 

Länderübergreifende KI-Strategie: Das Einer-für-alle-Prinzip

Das klingt eher nach Flickenteppich als nach strategischer Modernisierung – eine Kritik, die oft auch in Gesprächen mit Expertinnen und Experten im Bereich Justizforschung und Digitalisierung zu hören ist. Hoffnung macht da aber die länderübergreifende KI-Strategie für die Justiz, welche die Bundesländer zusammen mit dem Bund erarbeitet haben. Bei der Umsetzung, so schreibt es das Bayerische Staatsministerium der Justiz an beck-aktuell.Heute im Recht, werde das "Einer-für-Alle-Prinzip" angewandt: "Danach werden Digitalisierungsvorhaben von einem Land so umgesetzt, dass andere Länder diese nachnutzen können und die Technologie nicht nochmal selbstständig entwickeln müssen. Das spart Zeit, Ressourcen und Kosten." 

Seit dem 1. Juli 2026 sitzt Bayern auch dem länderübergreifenden E-Justice-Rat vor, der die Weichen bei der Digitalisierung der Justiz stellen und die Zusammenarbeit der Länder untereinander und mit dem Bund in IT-Fragen koordinieren soll.

Man hat also nicht nur das Problem erkannt, sondern arbeitet auch an Vorhaben, die Teil der Lösung sein sollen. Die Umsetzung muss allerdings gelingen, ehe die KI eher zum Problem als zum Instrument für die Justiz wird. Die Zeit läuft.