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Labor-Theorie

BND darf Auskunft zu Corona-Ursprung verweigern

Eine Wand aus Sichtbeton, auf der über dem Bundesadler "Bundesnachrichtendienst" steht
Die Funktionsfähigkeit des BND geht vor! © Stringer Image / Adobe Stock

Woher kam das Coronavirus in China? Und wie wahrscheinlich ist ein russischer Angriff auf NATO-Staaten? Ein Journalist wollte über die diesbezügliche Öffentlichkeitsarbeit des BND informiert werden. Doch das Geheimhaltungsinteresse geht vor.

Ein Journalist kann vom Bundesnachrichtendienst (BND) keine Auskunft über dessen Öffentlichkeitsarbeit zur mutmaßlichen Herkunft des Coronavirus in China oder zu Einschätzungen eines möglichen russischen Angriffs auf NATO-Staaten verlangen. Das hat das BVerwG in zwei Verfahren entschieden (Urteile vom 29.10.2026 – 10 A 5.25 und 10 A 6.25).

Der Redakteur einer Tageszeitung hatte wissen wollen, wie sich der BND seit 2020 zur vermuteten Herkunft des Coronavirus in China sowie seit Anfang 2024 zu der Frage geäußert hat, ob Russland innerhalb der kommenden Jahre NATO-Mitgliedstaaten militärisch angreifen könnte.

Gefahr für Funktionsfähigkeit der Nachrichtendienste

Die in erster Instanz zuständigen Leipziger Richterinnen und Richter wiesen die Klagen ab. Dem aus der Pressefreiheit folgenden presserechtlichen Auskunftsanspruch stünden überwiegende öffentliche Interessen entgegen – insbesondere die auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik sowie die Funktionsfähigkeit der Nachrichtendienste.

Nach Auffassung des BVerwG hat der BND nachvollziehbar dargelegt, dass eine Auskunft die Stellung Deutschlands in der internationalen Gemeinschaft beeinträchtigen könnte. Zudem könnten durch Antworten auf die Fragen Rückschlüsse auf Erkenntnisquellen, nachrichtendienstliche Fähigkeiten und die Arbeitsweise des Dienstes gezogen werden.

Vor diesem Hintergrund müsse das Informationsinteresse der Presse zurücktreten. Ein Anspruch auf die begehrten Auskünfte bestehe daher nicht.