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Nach dem Eilantrag der Linken beim BVerfG

Wie Reiche ihren Antisemitismus-Vorwurf rechtfertigt

Katherina Reiche im blauen Blazer vor einer lilafarbenen Wand
Hat sich Reiche unzulässig in die Berliner Politik eingemischt? © picture alliance/dpa | Sebastian Gollnow

Hat sich die Bundeswirtschaftsministerin unzulässig in die Berliner Politik eingemischt, als sie in einem Video auf dem Ministeriumsaccount sagte, dass die Linke "Antisemitismus offen lebt"? So verteidigt sich die Ministerin gegen die Klage der Linken.

Wenn sich amtierende Regierungsmitglieder in öffentliche Auseinandersetzungen begeben, birgt das immer politischen Sprengstoff. Manche werden sich noch erinnern, wie der damalige Bundesinnenminister Horst Seehofer 2018 in einem Interview mit der Deutschen Presseagentur die Strategie der AfD als "staatszersetzend" bezeichnete. Das Gespräch wurde später auf der Ministeriums-Website veröffentlicht. Damit handelte sich der frühere CSU-Chef eine Niederlage in Karlsruhe rein, denn laut BVerfG hatte er mit der Publikation auf der Ministeriums-Website gegen das Gebot staatlicher Neutralität verstoßen und die AfD in ihrem Recht auf Chancengleichheit verletzt.

Nun ist es die Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU), die sich vor dem BVerfG verantworten muss, weil sie eine Konkurrenz-Partei öffentlich diskreditiert haben soll. In einem Instagram-Video auf dem Account ihres Ministeriums hat sie nach dem Wahlsieg der Linken in Berlin Ausschnitte einer eigenen Rede vom 23. September gepostet. Darin warnte Reiche, es sei gefährlich für die Hauptstadt und den Investitionsstandort Deutschland, dass eine Partei über Enteignung spreche und dies in ihr Programm schreibe, sowie "Antisemitismus offen lebt, die den Juden in dieser Stadt Angst macht". In der Videobeschreibung dazu hieß es: "Enteignungen und Antisemitismus gefährden nicht nur das Miteinander in Deutschland, sondern auch unsere Wirtschaft. Deutschland braucht Kapital. Deutschland braucht internationale Investoren. Deutschland braucht keine Abschreckung."

Wann dürfen sich Amtsträger in den politischen Meinungskampf einschalten?

Die Linke forderte Reiche daraufhin auf, das Video zu entfernen, was nicht geschah. Dann zog die Partei mit einem Eilantrag vor das BVerfG, um die Ministerin zur Unterlassung zu verpflichten. Reiche habe sich in ihrer Position als Bundeswirtschaftsministerin "einseitig und parteipolitisch" geäußert und sei "Teil einer systematischen Kampagne" der CDU gegen die Linke. Die Partei fürchtet nach eigenem Bekunden, dass Äußerungen wie jene der Ministerin die Koalitionsbildung in Berlin erschweren könnten, wo die Linke auf Landesebene gerade versucht, ein Bündnis mit SPD und Grünen zu schmieden.

Rechtlicher Hintergrund ist, dass Art. 21 GG in Verbindung mit den Wahlrechtsgrundsätzen (Art. 38 Abs. 1 S. 1) ein Recht auf Chancengleichheit der Parteien verbürgt. Laut der Rechtsprechung des BVerfG bedeutet dies auch, dass Staatsorgane im politischen Wettbewerb der Parteien Neutralität wahren müssen. Wenn sich Amtsträgerinnen und Amtsträger in ihrer hoheitlichen Funktion – und regelmäßig mit den steuerfinanzierten erheblichen Ressourcen, die solche Ämter mit sich bringen – zugunsten oder zulasten einer politischen Partei äußern, verletzen sie dieses Gebot und schaden dem demokratischen Wettbewerb. Denn dieser lebt davon, dass auch Nichtregierungsparteien einmal die Regierung stellen können. 

Eine solche Neutralitätsverletzung wirft die Linke, vertreten durch die Düsseldorfer Anwälte Jasper Prigge und Sascha Wolf, in ihrer Antragsschrift an das BVerfG, die beck-aktuell.Heute im Recht vorliegt, nun auch Reiche vor. Dabei beziehen sie sich neben der Seehofer-Entscheidung auch auf die "Wanka-Rechtsprechung" des BVerfG aus 2018, welche die frühere Bildungsministerin Johanna Wanka (CDU) betraf. Diese hatte seinerzeit eine Pressemitteilung mit dem Titel "Rote Karte für die AfD" auf der Homepage ihres Ministeriums veröffentlicht. Das BVerfG verpflichtete Wanka damals, die Mitteilung zu entfernen, da diese einen mittelbaren Boykott-Aufruf an potenzielle Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer AfD-Demonstration gegen die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung enthalten habe. Damit habe die Ministerin ihre Neutralitätspflicht verletzt. Ähnlich, meinen Prigge und Wolf, liege es auch hier. Die Ministerin habe sich zudem unsachlich geäußert und polemisch zugespitzt, womit die Grenzen zulässiger amtlicher Öffentlichkeitsarbeit überschritten seien.

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Auch Ministerinnen sind Politikerinnen

Reiche wehrt sich gegen die Vorwürfe der Linken mithilfe der auf Äußerungsrecht spezialisierten Berliner Kanzlei Schertz Bergmann. In ihrer Antragserwiderungsschrift, die beck-aktuell.Heute im Recht ebenfalls vorliegt, stellt die Kanzlei darauf ab, dass auch Ministerinnen am Ende Politikerinnen seien und sich als solche auch politisch äußern dürften. 

Das untersagt ihnen das Grundgesetz auch nicht, solange sie dabei im Rahmen ihres Amtes bleiben, sich also zu Belangen äußern, für die sie auch zuständig sind. Wenn sie sich parteipolitisch betätigen wollen, können sie das auch tun, jedoch nur außerhalb ihres Amtes. 

"Zwar sind Mitglieder der Bundesregierung bei Inanspruchnahme ihrer Amtsautorität an das Recht der politischen Parteien auf Chancengleichheit im Wettbewerb der politischen Parteien aus Art. 21 Abs. 1 S. 1 GG gebunden" schreiben die Anwältinnen und Anwälte von Schertz Bergmann, darunter Nicolas Jim Nadolny und der Namenspartner der Kanzlei, Christian Schertz, in der Antragserwiderung. "Das Neutralitätsgebot verpflichtet die Bundesregierung jedoch nicht zum Schweigen über Vorgänge, die in ihren staatlichen Verantwortungsbereich fallen, nur weil diese zugleich Gegenstand parteipolitischer Auseinandersetzungen sind." Mit der von der Linken geplanten Vergesellschaftung großer Wohnungsbaukonzerne habe Reiche sich zu einem wirtschaftspolitischen Thema geäußert. Dies dürfe sie im Rahmen ihrer amtlichen Informations- und Öffentlichkeitsarbeit auch. In diesem Punkt sehen die Anwältinnen und Anwälte auch den Unterschied zur Wanka-Rechtsprechung: Dort habe jeglicher Bezug zum Ressort der Ministerin gefehlt und die Mitteilung sei unmittelbar auf eine AfD-Demo gerichtet gewesen.

Die Linken-Anwälte Prigge und Wolf hatten das in ihrer Antragsschrift naturgemäß anders gesehen, in der sie schrieben: "Eine sachliche Einordnung zu potenziellen Folgen einer Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne für den Wirtschaftsstandort Deutschland – die grundsätzlich in ihre Ressortzuständigkeit fallen könnte – findet nicht statt, stattdessen wird die Antragstellerin in polemischer Weise dazu aufgefordert, sich in sofern für ihre Positionen zu 'schämen'."

Abseits dessen, schreibt nun die Kanzlei Schertz Bergmann, habe Reiche die Linke in ihrem Video nicht namentlich genannt und nicht dazu aufgerufen, diese zu boykottieren oder nicht mehr zu wählen. Hinsichtlich des Antisemitismus-Vorwurfs sei die "besondere verfassungsrechtliche Bedeutung" der betroffenen Schutzgüter zu berücksichtigen. Dies zielt darauf ab, dass das BVerfG auch Durchbrechungen der Neutralitätspflicht anerkennt, etwa wenn die Handlungsfähigkeit und Stabilität der Bundesregierung oder das außenpolitische Ansehen der Bundesrepublik gefährdet sind.

Das Argument: Alles Wirtschaftspolitik

Um zu untermauern, wo die Grenze zwischen Öffentlichkeitsarbeit der Regierung und parteipolitischer Einmischung verläuft, zitiert die Kanzlei aus der Seehofer-Entscheidung des BVerfG. Das Karlsruher Gericht hielt damals fest: "Als Teil des politischen Prozesses einer freiheitlichen Demokratie, wie sie das Grundgesetz versteht, ist es daher zwar hinzunehmen, dass das Regierungshandeln sich in erheblichem Umfang auf die Wahlchancen der im politischen Wettbewerb stehenden Parteien auswirkt […]. Davon ist aber der zielgerichtete Eingriff der Bundesregierung in den Wettbewerb der politischen Parteien zu unterscheiden."

Das will heißen: Nur weil sich die Öffentlichkeitsarbeit eines Ministeriums faktisch negativ auf eine Partei auswirkt, ist darin noch keine Neutralitätsverletzung zu sehen. Erst wenn dies Zweck der Äußerung ist, überschreitet ein Regierungsmitglied die Grenze zur unlauteren Einmischung. 

Reiches Anwältinnen und Anwälte rekurrieren auf den Bezug zur Wirtschaft, den ihre Mandantin in dem Video hergestellt habe. "Verfolgt die Bundesregierung also das Ziel, die Investitionsbedingungen in Deutschland zu verbessern und privates sowie internationales Kapital für den Wirtschaftsstandort zu mobilisieren, gehört es grundsätzlich auch zu ihrer Informations- und Öffentlichkeitsarbeit, dieses Ziel zu erläutern und die Öffentlichkeit über Entwicklungen zu informieren, die sie als Gefahren für die hierfür erforderlichen Rahmenbedingungen bewertet", heißt es in der Antragserwiderungsschrift.

Sie rekapitulieren dazu die Berliner Vergesellschaftungsdebatte und deren wirtschaftspolitische Implikationen, um unter Beweis zu stellen, dass die Bestrebungen der Berliner Linken solche Bedeutung für die deutsche Wirtschaft hätten, dass eine hierfür zuständige Bundesministerin sich dazu äußern dürfe. 

Der Schutz jüdischen Lebens als Standortfaktor

Zum Antisemitismus-Vorwurf schreibt die Kanzlei über eine "seit Jahren bestehende und im Jahr 2026 erneut zugespitzte öffentliche Auseinandersetzung über den Umgang des Berliner Landesverbandes der Antragstellerin mit antisemitischen Positionen und Vorfällen". In der Tat war vor und nach der Wahl in Berlin viel über antisemitische Tendenzen bzw. deren Tolerierung durch den Berliner Landesverband der Linken – speziell den in dieser Hinsicht besonders im Fokus stehenden Bezirksverband Neukölln – diskutiert worden. Der Schutz jüdischen Lebens sei ausdrücklich als Gegenstand besonderer staatlicher Verantwortung anerkannt, heißt es im Schriftsatz. Zudem habe auch diese Frage eine wirtschaftspolitische Dimension, da Weltoffenheit, Sicherheit und Attraktivität für ausländische Fachkräfte und Unternehmen für den Wirtschaftsstandort wichtig seien.

Auch mutmaßliche Bezüge der Linken zur organisierten Kriminalität, die Reiche in ihrem Video ebenfalls thematisiert hatte, hätten eine "wirtschaftliche Standortdimension", schreibt die Kanzlei. Hintergrund war, dass ein Berliner Clan-Oberhaupt am Wahlabend auf einer Wahlveranstaltung des Neuköllner Bezirksverbands gesichtet worden war. "Kriminelle Strukturen verursachen erhebliche wirtschaftliche Schäden; ihre Bekämpfung dient nach der ausdrücklich formulierten Zielsetzung der Bundesregierung zugleich dem Schutz und der Stärkung des Wirtschafts- und Finanzstandortes Deutschland."

Die Befürchtung der Linken, dass ihr Instagram-Video maßgeblichen Einfluss auf die Regierungsbildung in Berlin haben könnte, ziehen die Anwältinnen und Anwälte der Ministerin schließlich in Zweifel. So sei nicht ersichtlich, dass SPD oder Grüne ihre Entscheidung über die Bildung einer Landesregierung von einem Beitrag einer CDU-Ministerin abhängig machen würden. Damit gebe es auch keinen Grund für eine einstweilige Anordnung;  die Rechtsfragen müssten in einem Hauptsacheverfahren geklärt werden.