Behandlungen mit Cannabis vermittelt
Unzulässige Heilmittelwerbung
Kann der Betreiber einer Internetseite, die ärztliche Behandlungen vermittelt, gegen das Heilmittelwerberecht verstoßen? Ja, sagt der BGH, wenn es um Behandlungen geht, die sich auf ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel wie medizinisches Cannabis beschränken.