Direkt zum Inhalt
Direkt zum Inhalt
Verfassungsschutzbericht 2024

"Jüdische Stimme" darf gesichert extremistisch genannt werden

Auf einer Landkarte sind der Gaza-Streifen sowie Teile Israels zu sehen
Der Verein "Jüdische Stimme" greift das Existenzrecht Israels an © Robert / Adobe Stock

Der Verein „Jüdische Stimme“ darf im Verfassungsschutzbericht 2024 vorläufig weiter als gesichert extremistisch bezeichnet werden. Das OVG Berlin-Brandenburg hat einen Eilbeschluss des VG Berlin aufgehoben, das im April anders entschieden hatte.

Der 1. Senat kam nach Durchsicht der vom Bundesinnenministerium vorgelegten Belege zu dem Schluss, dass der Verein Bestrebungen zeigt, die auswärtige Belange der Bundesrepublik gefährden. Seine Aktivitäten seien auf Gewalt oder entsprechende Vorbereitungshandlungen gerichtet und verstießen gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker (Beschluss vom 21.09.2026 - OVG 1 S 45/26).

Im April hatte das VG Berlin die Sache noch ganz anders bewertet. Nach einer rund sechsstündigen Verhandlung hatte die 1. Kammer entschieden, dass die vorgelegten Belege die Einstufung nicht trügen (Beschluss vom 27.04.2026 - VG 1 L 787/25). Zwar verneine der Verein das Existenzrecht Israels und äußere teils Verständnis für Gewalttaten gegen den Staat Israel. Es fehle aber an der nach dem Bundesverfassungsschutzgesetz erforderlichen Gefährdung auswärtiger Belange durch Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen. Auch Bestrebungen gegen den Gedanken der Völkerverständigung habe das Ministerium nicht hinreichend dargelegt.

VG Köln kam schon im Mai zum anderen Ergebnis

Bereits im Mai hatte das VG Köln in einem parallelen Eilverfahren gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz die Einstufung gebilligt (Beschluss vom 20.05.2026 - 13 L 3120/25). Die Kölner Kammer hielt die Bezeichnung als gesichert extremistisch bei summarischer Prüfung für rechtmäßig. Das VG Köln gelangte damit zu einer anderen Einschätzung als das VG Berlin. Die unterschiedliche Bewertung erklärt es insbesondere mit inzwischen hinzugekommenen Informationen, die eine erneute rechtliche Einordnung erforderlich machten.

Der gemeinnützige Verein "Jüdische Stimme" bildet die deutsche Sektion des Dachverbands "European Jews for a Just Peace". Im Verfassungsschutzbericht 2024 wird er als Beispiel des säkularen propalästinensischen Extremismus aufgeführt. Er lehne in öffentlichen Beiträgen das Existenzrecht Israels ab und verharmlose oder rechtfertige terroristische Gewalttaten, heißt es in dem Bericht. 

Der Beschluss des OVG ist unanfechtbar. Eine Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus.

Jetzt auch per WhatsApp immer auf dem Laufenden bleiben
In eigener Sache

Jetzt auch per WhatsApp immer auf dem Laufenden bleiben

Aktuelle Urteile, Gesetzgebung und wichtige Rechtsdebatten direkt aufs Smartphone: Mit dem neuen WhatsApp-Kanal von beck-aktuell verpassen Sie keine wichtige Entwicklung mehr.