"Jüdische Stimme" darf gesichert extremistisch genannt werden

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"Jüdische Stimme" darf gesichert extremistisch genannt werden. beck-aktuell, 21.09.2026 (abgerufen am: 21.09.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/206171)
Der Verein „Jüdische Stimme“ darf im Verfassungsschutzbericht 2024 vorläufig weiter als gesichert extremistisch bezeichnet werden. Das OVG Berlin-Brandenburg hat einen Eilbeschluss des VG Berlin aufgehoben, das im April anders entschieden hatte.
Der 1. Senat kam nach Durchsicht der vom Bundesinnenministerium vorgelegten Belege zu dem Schluss, dass der Verein Bestrebungen zeigt, die auswärtige Belange der Bundesrepublik gefährden. Seine Aktivitäten seien auf Gewalt oder entsprechende Vorbereitungshandlungen gerichtet und verstießen gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker (Beschluss vom 21.09.2026 - OVG 1 S 45/26).
Im April hatte das VG Berlin die Sache noch ganz anders bewertet. Nach einer rund sechsstündigen Verhandlung hatte die 1. Kammer entschieden, dass die vorgelegten Belege die Einstufung nicht trügen (Beschluss vom 27.04.2026 - VG 1 L 787/25). Zwar verneine der Verein das Existenzrecht Israels und äußere teils Verständnis für Gewalttaten gegen den Staat Israel. Es fehle aber an der nach dem Bundesverfassungsschutzgesetz erforderlichen Gefährdung auswärtiger Belange durch Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen. Auch Bestrebungen gegen den Gedanken der Völkerverständigung habe das Ministerium nicht hinreichend dargelegt.
VG Köln kam schon im Mai zum anderen Ergebnis
Bereits im Mai hatte das VG Köln in einem parallelen Eilverfahren gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz die Einstufung gebilligt (Beschluss vom 20.05.2026 - 13 L 3120/25). Die Kölner Kammer hielt die Bezeichnung als gesichert extremistisch bei summarischer Prüfung für rechtmäßig. Das VG Köln gelangte damit zu einer anderen Einschätzung als das VG Berlin. Die unterschiedliche Bewertung erklärt es insbesondere mit inzwischen hinzugekommenen Informationen, die eine erneute rechtliche Einordnung erforderlich machten.
Der gemeinnützige Verein "Jüdische Stimme" bildet die deutsche Sektion des Dachverbands "European Jews for a Just Peace". Im Verfassungsschutzbericht 2024 wird er als Beispiel des säkularen propalästinensischen Extremismus aufgeführt. Er lehne in öffentlichen Beiträgen das Existenzrecht Israels ab und verharmlose oder rechtfertige terroristische Gewalttaten, heißt es in dem Bericht.
Der Beschluss des OVG ist unanfechtbar. Eine Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus.
- Redaktion beck-aktuell, hg
- OVG Berlin-Brandenburg
- Beschluss vom 21.09.2026
- OVG 1 S 45/26
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"Jüdische Stimme" darf gesichert extremistisch genannt werden. beck-aktuell, 21.09.2026 (abgerufen am: 21.09.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/206171)



