"Eine gefälschte Mail macht nicht alles unverwertbar"

Zitiervorschlag
Pia Lorenz; Prof. Dr. Markus Ogorek: "Eine gefälschte Mail macht nicht alles unverwertbar". beck-aktuell, 30.10.2026 (abgerufen am: 30.10.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/208816)
Hunderttausende AfD-Mails sind nach einem Hack öffentlich. Grundsätzlich können die Informationen für ein Verbotsverfahren verwendet werden, sagt Markus Ogorek, doch auch die Partei hat Rechte. Und das Material könnte der AfD sogar nutzen.
beck-aktuell: Mitte Oktober haben Hacker rund 421.000 E-Mails der AfD veröffentlicht. Das Material wurde rechtswidrig beschafft und gegen den Willen der Betroffenen öffentlich gemacht. Herr Professor Ogorek, darf der Staat mit solchen Daten überhaupt arbeiten?
Ogorek: Dass die Daten rechtswidrig von Hackern beschafft wurden, bedeutet nicht, dass eine staatliche Verwertung generell ausgeschlossen wäre. Wenn der Staat nicht selbst an der rechtswidrigen Beschaffung beteiligt war, darf er die öffentlich zugänglichen Daten grundsätzlich verwerten.
Das Material könnte etwa in das Hauptsacheverfahren vor dem VG Köln einfließen, in dem die AfD sich gegen ihre Einstufung als gesichert extremistische Bestrebung wehrt. Außerdem stellt sich die Frage, ob die Informationen für ein potenzielles Parteiverbotsverfahren relevant sein würden. Und schließlich könnte das Bundesamt für Verfassungsschutz die Daten als Anknüpfungspunkt für weitere Beobachtungen heranziehen.
"Ein grundsätzliches Verwertungsverbot besteht nicht"
beck-aktuell: Fangen wir beim Verfassungsschutz an. Darf das Bundesamt die Daten auswerten und für das Verfahren vor dem VG Köln verwenden?
Ogorek: Wir sprechen hier nicht über Daten, die der Verfassungsschutz selbst mit nachrichtendienstlichen Mitteln erhoben hat. Die Informationen sind vielmehr frei im Internet verfügbar. Deshalb geht es um die Anwendung der Generalklausel aus § 8 Bundesverfassungsschutzgesetz. Grundsätzlich ist eine Sichtung danach erlaubt, ein generelles Verwertungsverbot besteht nicht.
Allerdings muss die Behörde die Grundrechte berücksichtigen. Ich denke vor allem an das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, aber auch an Art. 10 GG, der das Fernmeldegeheimnis schützt. Und natürlich spielt Art. 21 GG eine große Rolle, denn wir sprechen über eine politische Partei.
Letztlich müssen sowohl das Bundesamt als auch Gerichte für jede einzelne Mail, für jede einzelne Aussage prüfen, ob die Verwertung der Daten auf eine Verletzung von Grundrechten hinausläuft. Dabei kommt es beispielsweise auf die Intensität des Grundrechtseingriffs und das Gewicht des Interesses an der jeweiligen Information an.
beck-aktuell: Vor allem die Befürworterinnen und Befürworter eines AfD-Verbotsantrags hoffen nun, dass die Leaks genau die Informationen liefern, die bisher gefehlt haben. Könnte man darauf ein Verbotsverfahren stützen? Was sind dafür überhaupt die Voraussetzungen?
Ogorek: Für ein Parteiverbot gibt es im Wesentlichen drei Voraussetzungen. Erstens muss die betreffende Partei verfassungsfeindliche Positionen vertreten. Es reicht nicht, wenn einzelne Mitglieder verfassungsfeindliche Äußerungen tätigen. Diese Positionen müssen der Partei zurechenbar sein und sie insgesamt prägen.
Zweitens muss die Partei darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen. Das setzt ein planvolles, systematisches Vorgehen voraus. Gedanken allein reichen nicht aus.
Drittens gibt es das Kriterium der Potenzialität. Es muss zumindest die Möglichkeit bestehen, dass die Partei ihre verfassungsfeindlichen Ziele auch tatsächlich umsetzen kann. Diese Voraussetzung dürfte bei der AfD, einer mittlerweile großen Partei, allerdings keine große Rolle spielen.
"Das Leak kann auch zugunsten der AfD wirken"
beck-aktuell: Gerade das planvolle Vorgehen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung könnte man doch möglicherweise mithilfe der internen Kommunikation nachweisen. Liegt darin die Chance dieses Leaks?
Ogorek: Das Leak kann jedenfalls ein Baustein für einen Verbotsantrag sein. Denn das Kernproblem beim Umgang mit der AfD ist, dass sich die Partei auf bestimmte Positionen nicht festnageln lässt.
Denken Sie etwa an den viel diskutierten ethnisch-kulturellen Volksbegriff und die Forderung nach Remigration. Da hört jeder heraus, was er hören möchte. Teile der Anhängerschaft verstehen darunter sicherlich auch Deportationen. Funktionäre wie Maximilian Krah erklären dagegen, damit seien ausschließlich rechtsstaatliche Mittel gemeint.
Wenn sich nun anhand interner E-Mails nachweisen ließe, dass die Partei insgeheim doch auf Mittel zurückgreifen möchte, die mit Demokratie und Rechtsstaat nicht vereinbar sind, wäre das ein wichtiger Anhaltspunkt.
Aber man muss genau hinschauen: Wer hat die Mail geschrieben? Wie einflussreich ist diese Person? Unterstützt die Parteiführung das Vorhaben? Und wie soll es konkret umgesetzt werden?
Zudem sei fairerweise hinzugefügt, dass die E-Mails auch zugunsten der AfD wirken können. Wenn sich ergibt, dass die Parteiführung ernsthaft versucht, verfassungsfeindlichen Bestrebungen entgegenzutreten und die insofern einschlägigen Personen auszuschließen, müsste auch das berücksichtigt werden.
Am Ende wird die Verbotsfrage ganz sicher nicht an einer einzigen Mail hängen, kein einzelner Fund könnte unser Bild von dieser AfD mit über 80.000 Mitgliedern schlagartig verändern. Eine gewisse Relevanz könnte nur die systematische Auswertung des gesamten Konvoluts entfalten.
"Eine gefälschte Mail macht den Datenbestand nicht unverwertbar"
beck-aktuell: Es kursieren bereits gefälschte E-Mails beziehungsweise Screenshots davon. Wie groß ist die Gefahr, dass sich ein Verbotsantrag, der sich auf solche Informationen stützt, am Ende selbst schadet?
Ogorek: Das ist ein großes Risiko. Wenn den Befürwortern eines Verbotsantrags Fehler passieren, wird die AfD sie ausschlachten.
Allerdings muss man unterscheiden: Im Internet kursieren gefälschte Screenshots von E-Mails. Das bedeutet aber noch nicht, dass E-Mails aus dem veröffentlichten Datenbestand selbst gefälscht wurden. Eine einzelne gefälschte Mail macht auch nicht den gesamten Datenbestand unbrauchbar.
Trotzdem ist äußerste Vorsicht geboten, gerade mit Blick auf die politische Wirkung. Schließlich steht die Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens im politischen Ermessen der antragsberechtigten Verfassungsorgane, also Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung.
Auch als authentisch bewertete E-Mails müssen sorgfältig eingeordnet werden. Vielleicht zitiert jemand eine radikale Forderung nur, um ihr zu widersprechen – deshalb muss man die gesamte Korrespondenz prüfen, die Antworten lesen und Anhänge auswerten. Das kostet Zeit. Ich gehe deshalb davon aus, dass sich die politischen Positionen zur Einleitung eines Verbotsverfahrens zunächst nicht verändern werden.
"Alte E-Mails haben kein Verfallsdatum"
beck-aktuell: Viele der geleakten E-Mails sind mehr als zehn Jahre alt. Können sie überhaupt noch etwas über die heutige AfD beweisen, die sich in dieser Zeit erheblich verändert hat?
Ogorek: Im Prozessrecht und im Verwaltungsverfahrensrecht gibt es keinen Grundsatz, wonach Informationen oder Beweismittel allein aufgrund ihres Alters unbeachtlich werden. Eine Information hat also kein Verfallsdatum, nach dessen Ablauf sie nicht mehr berücksichtigt werden dürfte.
Allerdings soll ein Parteiverbotsverfahren die Verfassungsordnung vor gegenwärtigen und künftigen Gefahren schützen. Es geht nicht darum, wie im Strafrecht vergangenes Verhalten zu sanktionieren. Deshalb kann der Beweiswert einer alten E-Mail durchaus nachlassen.
Wenn eine zehn Jahre alte Mail beispielsweise eine Strategie beschreibt und spätere Beschlüsse, Reden oder Social-Media-Beiträge genau diese Strategie bestätigen, dann wirkt die Information bis in die Gegenwart hinein.
Es kann aber auch sein, dass eine alte Mail eine Position wiedergibt, die heute niemand in der AfD mehr vertritt. Man muss also immer prüfen, ob politische Kurswechsel stattgefunden haben. Als Faustformel würde ich sagen: Eine alte Einzelmeinung eines Parteimitglieds, selbst wenn es einflussreich war, wird der AfD heute im Zweifel nicht mehr schaden.
beck-aktuell: Die AfD spricht bei dem Hack von einem Angriff auf das Parteiensystem. Könnte sie den rechtswidrigen Zugriff auf ihre interne Kommunikation möglicherweise sogar gegen ein Verbotsverfahren verwenden?
Ogorek: Natürlich wird die AfD versuchen, sich gegen den Hack zu wehren. Auch eine politische Partei hat Anspruch auf ein faires Verfahren. Und selbstverständlich muss es innerhalb einer Partei geschützte Räume geben, in denen vertrauliche Kommunikation möglich ist.
Ich vermute, dass die AfD möglicherweise die Überlegung ins Spiel bringen wird, hinter dem Hack könnte doch eine staatliche Stelle stehen. Das wäre tatsächlich ein Gamechanger für die Verwertbarkeit der Informationen, sowohl in einem Parteiverbotsverfahren als auch durch den Verfassungsschutz. Bislang gibt es dafür allerdings überhaupt keine Anhaltspunkte, sodass ich das bislang eher für eine vorgreifende prozessuale Nebelkerze halte.
"Das AfD-Leak kommt in gewisser Weise genau zur rechten Zeit"
beck-aktuell: Kann das Leak insgesamt denjenigen helfen, die ein AfD-Verbot anstreben? Und was müsste geschehen, damit aus den mehr als 400.000 E-Mails ein Verfahren wird, das vor dem BVerfG Bestand hat?
Ogorek: Ich denke schon, dass das Leak den Befürwortern eines AfD-Verbotsverfahrens helfen kann. Das Thema steht jetzt wieder auf der politischen Agenda. NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst hat beispielsweise unlängst eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe ins Spiel gebracht, die die Erfolgsaussichten eines solchen Verfahrens prüfen soll. Für solche Bestrebungen kommt das AfD-Leak gewissermaßen zur rechten Zeit.
Damit aus dem Datenkonvolut tragfähiges Beweismaterial werden kann, sind allerdings mehrere Schritte nötig. Zunächst müssen die E-Mails gesichtet und wie beschrieben auf ihre Echtheit überprüft werden. Dazu gehört, Originaldateien zu sichern, Mailwechsel abzugleichen und zu vervollständigen sowie Kopien zu vergleichen. Unsicherheiten müssen soweit möglich ausgeräumt werden.
Dann muss man bei jeder relevanten E-Mail fragen: Was soll damit belegt werden? Wer hat sich geäußert? Und vor allem: Muss sich die AfD als Partei diese Aussagen tatsächlich zurechnen lassen?
Dazu gehört selbstverständlich, entlastende Hinweise einzuschließen. Entscheidend ist letztlich, ob sich in der Gesamtschau des Materials der Eindruck verfestigt, dass die Positionen der AfD nachweislich verfassungsfeindlich sind. Und dass wir dabei nicht nur über einzelne Funktionäre oder Mitglieder sprechen, sondern über die Partei in ihrer prägenden Breite.
beck-aktuell: Herr Professor Ogorek, herzlichen Dank für das Gespräch.
Prof. Dr. Markus Ogorek beschäftigt sich seit Jahren mit verfassungs- und nachrichtendienstrechtlichen Fragen rund um die AfD. 2025 analysierte er mit seinem Team ein rund 1.000 Seiten umfassendes Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz im Hinblick auf ein mögliches AfD-Parteiverbotsverfahren.
Die Fragen stellte Pia Lorenz.
Das Interview basiert auf einem Gespräch für Gerechtigkeit & Loseblatt, dem Podcast von NJW und beck-aktuell.HEUTE IM RECHT. Sie finden es in Folge 112, veröffentlicht am 29. Oktober 2026.
Zitiervorschlag
Pia Lorenz; Prof. Dr. Markus Ogorek: "Eine gefälschte Mail macht nicht alles unverwertbar". beck-aktuell, 30.10.2026 (abgerufen am: 30.10.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/208816)




