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Mögliche AfD-Regierung

Grüne wollen Justiz gegen politischen Zugriff absichern

Wahlplakat der AfD mit der Aufschrift "Wieder stolz sein. Alles ist möglich." aus Sachsen-Anhalt
Nach dem Wahlsieg der AfD in Sachsen-Anhalt zeigen sich die Grünen besorgt um den Rechtsstaat. © Achim Wagner / Adobe Stock

Wie lässt sich die Justiz vor politischer Einflussnahme schützen? Vier Grünen-Politiker machen Vorschläge: von einem eingeschränkten Weisungsrecht gegenüber Staatsanwaltschaften bis zu transparenteren Richterernennungen.

Vor dem Hintergrund eines möglichen AfD-geführten Justizministeriums in Sachsen-Anhalt haben mehrere Grünen-Politiker ein Konzept zur Stärkung der Unabhängigkeit von Justiz und Staatsanwaltschaften vorgelegt.

In einem Autor*innenpapier fordern Lena Gumnior, Helge Limburg, Till Steffen und Konstantin von Notz unter anderem eine Beschränkung des ministeriellen Weisungsrechts gegenüber Staatsanwaltschaften, mehr Transparenz bei Personalentscheidungen sowie einen besseren Schutz von Richterinnen und Richtern vor politischer Einflussnahme.

Schutz der Staatsanwaltschaft

Um die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften zu sichern, schlagen die Politiker vor, das Weisungsrecht der Justizminister bzw. -ministerinnen "auf evident rechtsfehlerhafte Entscheidungen sowie Fehl- und Nichtgebrauch von Ermessen" zu beschränken. Werde eine Weisung erteilt, sei das transparent zu machen.

Auch in Disziplinarverfahren gelte es, den Einfluss der Justizminister bzw. -ministerinnen einzudämmen: Die maßgebliche Hierarchie hierfür müsse jeweils bei der Generalstaatsanwaltschaft enden.

Die Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaft könne dazu führen, dass Ermittlungen zu bestimmten Straftaten unterbunden oder verschleppt würden. Die Grünen-Politiker und -Politikerinnen fordern eine Auffangzuständigkeit des Generalbundesanwalts, sollten Ermittlungen aus politischen Gründen blockiert werden.

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Schutz der Richterschaft

Im Bereich der Richterschaft müssten die Personalentscheidungen transparenter werden. Aus Sicht der Autoren und Autorinnen sollten alle Richterstellen öffentlich ausgeschrieben, verbindliche Anforderungsprofile erstellt und die Auswahlentscheidungen dokumentiert und begründet werden.

Auch die Ernennung von Richterinnen und Richtern auf Lebenszeit müsse blockadefest gemacht werden. Wer sich in der Probezeit bewährt habe, solle einen durchsetzbaren Anspruch auf die Ernennung auf Lebenszeit haben.

Aber nicht nur am Anfang ihrer Berufslaufbahn soll die Richterschaft besser geschützt werden. Die Versetzung in den Ruhestand "im Interesse der Rechtspflege" nach § 31 DRiG knüpfe am öffentlichen Eindruck an und sei damit anfällig für Kampagnen. Deswegen müsse sie eng und präzise gefasst werden. Eine Absenkung der Altersgrenze dürfe amtierende Richter und Richterinnen nicht erfassen. Bundesrechtliche Möglichkeiten, Zuständigkeiten zu konzentrieren – etwa im Asylrecht –, seien auf Missbrauchsrisiken zu prüfen.

Ebenso bestehe ein Reformbedarf bei der Wahl von Schöffinnen und Schöffen, um Blockaden zu verhindern. Die Zweidrittelmehrheit solle die Regel bleiben. Scheitere die Wahl wiederholt, so müsse es einen Ausweg geben. In den Bundesländern, in denen es einen Richterwahlausschuss gebe, entscheide dieser, sonst genüge in einem weiteren Wahlgang die einfache Mehrheit. Wer keine Gewähr für seine Verfassungstreue biete, dürfe nicht Schöffin oder Schöffe werden.

Auch müssten Urteile gegen den Staat besser durchsetzbar sein. Missachte eine Behörde ein Urteil, müssten höhere und wiederholt fällige Zwangsgelder möglich sein, die nicht an die Behörde, die Kommune oder das Land zurückfließen würden.