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Neuer BfDI stellt Arbeitsagenda vor

Der Datenschutz als "Vertrauenskatalysator"

Moritz Hennemann
Moritz Hennemann ist seit dem 01.10. als Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit im Amt © BPA, Steffen Kugler

Moritz Hennemann hat im Digitalausschuss des Bundestages seine Agenda vorgestellt. Sein Anspruch: Innovationen ermöglichen und Grundrechte schützen.

Der neue Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Moritz Hennemann, hat am Mittwoch erstmals im Digitalausschuss des Bundestages Rede und Antwort gestanden. Eine Woche nach seinem Amtsantritt am 1. Oktober legte der 41-jährige Freiburger Rechtswissenschaftler dar, wo er die Akzente seiner fünfjährigen Amtszeit setzen will. Sein Leitmotiv dabei: Datenschutz soll Digitalisierung begleiten, nicht bremsen.

Drei Vorhaben rückte Hennemann ins Zentrum: eine datenschutzkonforme Staatsmodernisierung, die Stärkung der digitalen Souveränität und die frühzeitige Begleitung technologischer Umbrüche. Datenschutz und Informationsfreiheit könnten einen Beitrag zu einer grundrechtssensiblen Verwaltungsreform leisten, sagte er. Sie schüfen Vertrauen – und Vertrauen sei für den digitalen Staat unverzichtbar. Anwendungen wie digitale Identitäten könnten digitale Souveränität für Bürgerinnen und Bürger greifbar machen. Den Datenschutz bezeichnete Hennemann dabei als "Vertrauenskatalysator".

Weder pauschal ablehnen noch durchwinken

Bei technologischen Neuerungen wolle sein Haus weder pauschal ablehnen noch unkritisch durchwinken. Der BfDI verstehe sich als unabhängiger Partner, der Gesetzgeber und Aufsichtsbehörden beratend zur Seite stehe. Lösungen ließen sich nur finden, wenn Parlament, Regierung und Aufsicht im Austausch blieben. Sein Anspruch sei es, Innovationen zu ermöglichen und Grundrechte zu schützen. Es brauche Leitplanken, die an den tatsächlichen Gefährdungen ausgerichtet seien.

Auch eine Überarbeitung des Datenschutzrechts brachte Hennemann ins Spiel. Nach rund zehn Jahren DS-GVO sei es sinnvoll, zu prüfen, wo Präzisierungsbedarf und Rechtsunsicherheiten bestünden. Er begrüße die Debatte über den Digital Omnibus der EU und ein deutsches Datengesetzbuch.

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Abgestuftes Pflichtenkorsett statt Einheitslösung

Die Abgeordneten fragten ihn unter anderem nach dem Umgang mit künstlicher Intelligenz, einer gebündelten Datenschutzaufsicht und der Reform des Informationsfreiheitsgesetzes. Der Gesetzgeber müsse mutiger werden, Hennemann verwies auf ein abgestuftes Pflichtenkorsett. Datensparsame Tätigkeiten könnten weniger streng reguliert werden, in besonders grundrechtssensiblen Bereichen seien dagegen Verschärfungen denkbar. Beim KI-Training müsse klarer definiert werden, welche Datenverarbeitungen gewollt seien und welche nicht.

Eine Zusammenlegung der Wirtschaftsaufsicht beim BfDI nannte er "zweckmäßig". Den möglichen Verlust der Zuständigkeit über die Nachrichtendienste bezeichnete er als schmerzhaft für sein Haus, die Entscheidung liege aber beim Gesetzgeber.

Beim Informationsfreiheitsrecht zeigte sich der oberste Datenschützer offen für eine Konkretisierung der Sicherheits- und Militärbelange. Weitergehende Einschränkungen dürften aber in ihrer Gesamtheit das Recht auf Informationsfreiheit gefährden. 

Zu Data Brokern sagte Hennemann, deren Geschäftsmodelle seien in vielen Fällen datenschutzwidrig. Nachschärfen lasse sich etwa bei Datenabflüssen in Drittstaaten.