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Neuer Datenschutzbeauftragter

Hennemann will nicht nur sagen, was nicht geht

Moritz Hennemann in Anzug mit grüner Krawatte vor hellem Hintergrund
Seit dem 1. Oktober ist Moritz Hennemann neuer Bundesdatenschutzbeauftragter © BPA, Steffen Kugler

Moritz Hennemann tritt sein Amt an. Nun hat er die Schwerpunkte für seine Amtszeit vorgestellt.

Seit dem 1. Oktober ist Moritz Hennemann der Beauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. In seiner Antrittsrede in der Bundespressekonferenz dankte Hennemann seiner Vorgängerin Louisa Specht-Riemenschneider, die nach nur etwas über einem Jahr aus gesundheitlichen Gründen ihren Rückzug angekündigt hatte, für ihre Arbeit. Er selbst wolle, so der 41-Jährige, ein unabhängiger Wächter und ein Impulsgeber für Staat und Gesellschaft sein – gemeinsam mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

In den Mittelpunkt seiner Arbeit will der Juraprofessor, der zuletzt an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg den Lehrstuhl für Zivilrecht mit Informationsrecht, Medienrecht und Internetrecht innehatte,  eine datenschutzkonforme Staatsmodernisierung stellen, die digitale Souveränität Deutschlands und der EU sowie die frühzeitige datenschutzrechtliche Einordnung bedeutsamer Technologiesprünge. Letzteres gelte insbesondere für Künstliche Intelligenz in ihren immer neuen Generationen.

"Nicht nur sagen, was nicht geht"

Datenschutz und Informationsfreiheit dienten den Bürgerinnen und Bürgern, so Hennemann. Sie bildeten einen zentralen Eckpfeiler unserer freien und offenen Gesellschaft. Beide Rechte erzeugten Vertrauen. Sein Anspruch sei es, beide Rechte angemessen zu schützen, so Hennemann. Das Datenschutzrecht lege Leitplanken – insbesondere für Behörden und Unternehmen – fest, schaffe Vertrauen und ermögliche Datennutzungen im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, wie etwa für eine moderne und digitale Verwaltung. Es sei Teil unserer rechtsstaatlichen Infrastruktur und ein zentraler Baustein für die Souveränität unseres Gemeinwesens.

Hennemann will nach eigenen Angaben vor allem auf frühzeitige und lösungsorientierte Beratung der Behörden und anderen Stellen setzen, die der BfDI beaufsichtigt. Man solle nicht nur sagen, was nicht gehe, betonte er, sondern vor allem, was gehe und wie es gehe. Daher wolle man auch den Gesetzgeber konstruktiv beraten. Das Datenschutzrecht müsse klar und praktikabel sein und mit dem technologischen Fortschritt mithalten. Eine enge Zusammenarbeit mit Aufsichts- und Regulierungsbehörden soll diese Arbeit in Zukunft erleichtern.

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