In Deutschland keine Entlassung britischer Beamter nach Brexit
Europarecht, ausl. Recht, Völkerrecht
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Zitiervorschlag
In Deutschland keine Entlassung britischer Beamter nach Brexit . beck-aktuell, 28.09.2018 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/134811)
Auch nach dem Brexit sollen britische Staatsbürger weiterhin als Beamte in Deutschland arbeiten können. Der Bundestag verabschiedete am Abend des 27.09.2018 ein Gesetz, wonach Staatsdiener ihren Beamtenstatus unabhängig von der Staatsangehörigkeit behalten dürfen. Der Bundesrat muss dieser Regelung allerdings auch noch zustimmen.
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Bisher grundsätzlich Entlassung
Bislang müssen Beamte grundsätzlich entlassen werden, wenn
sie keine Staatsangehörigkeit eines EU-Landes mehr besitzen.
Ausnahmeregelungen gab es bislang nur für den Bund. Jetzt soll den
Bundesländern und Kommunen für ihre Beamten die gleiche gesetzliche
Möglichkeit eröffnet werden.
In Deutschland keine Entlassung britischer Beamter nach Brexit . beck-aktuell, 28.09.2018 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/134811)