Mehr Klarheit bei Befugnissen, Zuständigkeiten und Finanzierung

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Mehr Klarheit bei Befugnissen, Zuständigkeiten und Finanzierung. beck-aktuell, 25.09.2026 (abgerufen am: 26.09.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/206576)
Grundsätzliche Kritik bleibt aus, in etlichen Punkten hat der Bundesrat jedoch Änderungsbedarf am Gesetzentwurf für neue Befugnisse des BND und des Verfassungsschutzes.
Der Bundesrat hat dem Bundestag für seine weiteren Beratungen zu neuen technischen und rechtlichen Möglichkeiten für die Nachrichtendienste eine Reihe von Änderungswünschen mitgegeben. Der Bundesrat kritisiert in einer Stellungnahme vor allem, dass die finanziellen und organisatorischen Folgen für die Länder bislang unterschätzt würden. Die Länder verlangen eine genaue Berechnung der Kosten.
Kern der geplanten Reform des Rechts der Nachrichtendienste, über die der Bundestag diese Woche erstmals debattiert hatte, ist eine Anpassung der Befugnisse von Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst (BND) und Militärischem Abschirmdienst (MAD) an heutige Bedrohungen im Bereich von Sabotage, Desinformation, Staatsterrorismus und Spionage. Die Regeln für Datenerhebung, Telekommunikationsüberwachung, Informationsaustausch und Kontrolle sollten neu und klarer gefasst werden.
Was müssen Finanzbehörden preisgeben?
Der Bundesrat will außerdem verhindern, dass die Definition der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu eng gefasst und dadurch die Beobachtung extremistischer Bestrebungen erschwert wird. Gefordert werden ferner klare Grenzen für verpflichtende Datenübermittlungen, insbesondere durch Finanzbehörden, damit das Steuergeheimnis und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gewahrt bleiben.
Die Zuständigkeiten von Bund und Ländern, Berichtspflichten und Kontrollen sollen eindeutig geregelt werden. Insbesondere soll geklärt werden, ob bei den Ländern weiterhin die Befugnis verbleibt, für ihre Landesbehörden für Verfassungsschutz eigene Regelungen zur Telekommunikationsüberwachung vorzusehen. Besonders wichtig ist dem Bundesrat, dass Unternehmen weder zur Entschlüsselung technisch nicht zugänglicher Kommunikation noch zum Einbau von Hintertüren oder zur dauerhaften Schwächung sicherer Verschlüsselung gezwungen werden. Schließlich sollen Informationen über Volksverhetzung leichter an Strafverfolger übermittelt werden können.
Nach der ersten Lesung im Bundestag beraten nun die zuständigen Ausschüsse mit Anhörungen, bevor der Bundestag in zweiter und dritter Lesung entscheidet und anschließend der Bundesrat erneut beteiligt wird.
- Redaktion beck-aktuell, sst
- dpa
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Mehr Klarheit bei Befugnissen, Zuständigkeiten und Finanzierung. beck-aktuell, 25.09.2026 (abgerufen am: 26.09.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/206576)



