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Was dürfen die Geheimdienste?

Streit um neue Befugnisse für Verfassungsschutz und BND

Das Logo des Verfassungsschutzes auf einer Flagge.
Der Koalition geht es u.a. um die Abwehr hybrider Angriffe. © Achim Wagner / Adobe Stock

Die Nachrichtendienste sollen laut Innenminister Dobrindt zu "echten Geheimdiensten" werden. Die AfD, die vom Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall beobachtet wird, wittert eine "Stasi 2.0". Kritik gibt es aber auch aus anderen Richtungen.

Die schwarz-rote Koalition und die Grünen sind überzeugt, dass der Bundesnachrichtendienst (BND) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) mehr Befugnisse für die Abwehr von Sabotage, Spionage, Terroranschlägen und Cyberangriffen brauchen. Das wurde bei der ersten Beratung über die Reform der Nachrichtendienste im Bundestag deutlich.

Kanzleramtsministerin Nina Warken (CDU) sagte, künftig müsse es neben der reinen Aufklärung von Bedrohungen etwa auch möglich sein, "dass Server von staatlichen Hackergruppen auch abgeschaltet werden können". Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Sebastian Fiedler, betonte, es gehe nicht nur um die Abwehr hybrider Angriffe durch Russland, sondern auch um Maßnahmen gegen chinesische Spionage. Die Reform sei auch nötig, um die aktuelle Abhängigkeit von ausländischen Partnerdiensten zu reduzieren. Eine hybride Bedrohung verbindet etwa Sabotage, Spionage und Desinformation, als solche wertet die Bundesregierung den Russland zugeschriebenen Anschlagsversuch. Am 4. August war eine mit Sprengstoff präparierte Drohne am Flughafen Leipzig/Halle entdeckt worden.

Grüne sagen Niederlage in Karlsruhe voraus

Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz begrüßte die geplante Reform zwar im Grundsatz. Er bezeichnete die Pläne der Bundesregierung für die Ausweitung der Möglichkeiten des Verfassungsschutzes jedoch als überzogen und prophezeite der Koalition eine Niederlage bei einer Überprüfung des Gesetzes durch das BVerfG.

Gleichzeitig regte er an, das BfV zur "Zentralstelle für die Spionageabwehr" zu machen, da diese Aufgabe von Ländern wie Bremen und dem Saarland nicht geleistet werden könne.

Grundsätzliche Ablehnung von AfD und Linke

Der Verfassungsschutz solle künftig heimlich in Wohnungen eindringen sowie auf Laptops und Handys zugreifen dürfen, kritisierte Gottfried Curio von der AfD. Es gehe um den Umbau des Inlandsgeheimdienstes zu einer "Stasi 2.0". Dass der BND operative Fähigkeiten erhalten soll, befürwortet die AfD dagegen.

"Ein Staat, der Minderjährige zu Spitzeln macht, der erzieht nicht zur Demokratie, er erzieht zur Denunziation", kritisiert der AfD-Abgeordnete Christian Wirth. Derzeit darf der Verfassungsschutz keine minderjährigen Vertrauenspersonen einsetzen. Der Entwurf sieht hier Ausnahmen vor. In eng begrenzten Ausnahmefällen sollen auch 16- und 17-Jährige als Informanten genutzt werden dürfen. Damit will man auf das Phänomen reagieren, dass vor allem im gewaltbereiten Rechtsextremismus und bei islamistisch motivierten Anschlägen zunehmend sehr junge Täter und Gruppierungen auftauchen.

Clara Bünger, Innenexpertin der Linksfraktion, sagte: "Hier werden Grundrechte mit Füßen getreten." Sie erinnerte an Fehler und offene Frage zur Arbeit des Verfassungsschutzes in Zusammenhang mit dem rechtsterroristischen NSU-Trio. Für Mitarbeiter des Verfassungsschutzes gelte, wenn die Reform wie geplant umgesetzt werden sollte: "Sie sehen alles, was Ihr denkt und fühlt und macht und Ihr werdet nie davon erfahren."

Die Zuständigkeit für den BND liegt im Bundeskanzleramt, die Fachaufsicht für den Verfassungsschutz im Bundesinnenministerium. Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) konterte die Kritik der AfD und der Linken mit den Worten, dies seien "die gleichen falschen Antworten von Rechtsaußen und von Linksaußen". 

Anwaltverein sieht mehr Schatten als Licht

Im Entwurf wird explizit ausgeführt, dass die gezielte Instrumentalisierung intimer Beziehungen zur Gewinnung nachrichtendienstlich relevanter Informationen nicht erlaubt ist. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) lobt ausdrücklich, dass es insgesamt beim Schutz des engsten persönlichen Lebensbereichs eines Menschen Fortschritte geben soll. An anderer Stelle sieht er jedoch Anlass für Kritik. Beispielsweise bedeuten die geplanten Regelungen im BND-Gesetz aus Sicht des DAV eine Schwächung des Schutzes anwaltlicher Kommunikation.

"Auch der Einsatz von Staatstrojanern ist zu kritisieren", heißt es in einer Mitteilung, insbesondere wenn Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte betroffen seien. Ein Staatstrojaner ist eine heimlich auf einem Computer oder Smartphone installierte Überwachungssoftware, die es staatlichen Stellen ermöglichen soll, Daten direkt am Gerät auszulesen – also dort, wo Nachrichten vor der Verschlüsselung geschrieben oder nach der Entschlüsselung gelesen werden.

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