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Verfassungsschutz und BND

Bundesregierung will Nachrichtendienste zu "echten Geheimdiensten" machen

Zentrale des Bundesnachrichtendienstes (BND) in Berlin
Was sollen BND und Co. nach der geplanten Reform alles dürfen? © kittyfly / Adobe Stock

Das Bundeskabinett hat eine Reform der Nachrichtendienste beschlossen. Im Kampf gegen neue Bedrohungen erweitert sie die Befugnisse von Verfassungsschutz und BND, von Cyberabwehr bis Spionagebekämpfung. Was sich ändern soll und was kritisiert wird.

Anfang Juli veröffentlichte die Bundesregierung den 700 Seiten langen Gesetzentwurf, nun wurde er am Mittwoch vom Bundeskabinett mehrheitlich beschlossen. Die deutschen Nachrichtendienste sollen mit der geplanten Reform deutlich erweiterte Befugnisse für die Aufklärung von Terrorismus, Extremismus und geheimdienstlichen Aktivitäten anderer Staaten erhalten.

"Sabotage, Spionage, Cyberangriffe und verdeckte Aktionen fremder Mächte erfordern neue Antworten," so Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU). "Mit der Reform der Nachrichtendienste hin zu echten Geheimdiensten stärken wir tragende Säulen unserer Sicherheitsarchitektur."

Einführung "aktiver Maßnahmen" für BND und Verfassungsschutz

Kernpunkt der Reform ist die Einführung sog. "aktiver Maßnahmen" für BND und Verfassungsschutz: Während der Auslandsnachrichtendienst BND grundsätzlich aufklärender Nachrichtendienst bleiben solle, erhalte er durch die Reform eine Reihe spezifischer "Annex-Befugnisse" zur Abwehr unmittelbarer Gefahren, die er im Rahmen seiner Aufklärungstätigkeit entdeckt, heißt es von der Bundesregierung. 

Ergänzend dazu erhalte der BND bei Vorliegen einer spezifischen Gefährdungslage die zusätzliche Aufgabe, auch proaktiv auf Bedrohungen einzuwirken, um diese zu unterbinden. Hierfür stehe ihm ein breites Spektrum aktiver Maßnahmen zur Verfügung, etwa das gezielte Eindringen in IT-Systeme von Chemiewaffenlaboren oder Drohnenfabriken, oder das Abschalten von Servern staatlicher Hacker-Gruppen oder Desinformations-Akteure. 

Für das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), einen Inlandsnachrichtendienst, sieht der Entwurf ebenfalls aktive Einwirkungsmöglichkeiten vor: Soweit durch eine besondere Bedrohung "erhebliche Unruhen in großen Teilen der Bevölkerung" oder "besonders schwere Schäden aufgrund geheimdienstlicher Tätigkeiten fremder Mächte" drohen würden, dürfe das BfV künftig gesetzlich konkret bestimmte Maßnahmen anwenden. Die Maßnahmen würden dabei (nur) das Einwirken auf Gegenstände umfassen und seien nur zulässig, wenn ihr Zweck nicht durch Einwirkung einer anderen Stelle erreicht werden könne.

Speicherung erhobener Daten für 6 bzw. 12 Monate

Vorgesehen ist daneben eine Stärkung der Zugriffsmöglichkeiten der Nachrichtendienste auf informationstechnische Systeme. Die Reform sieht differenzierte Regelungen vor, die nach Angaben der Bundesregierung die unterschiedlichen Eingriffstiefen solcher Zugriffe durch adäquate Schwellen- und Verfahrensvorgaben berücksichtigen. Von wenig eingriffsintensiven Maßnahmen, wie beispielsweise solche gegen einen intelligenten Kühlschrank, bis hin zu erheblich eingriffsintensiven, zum Beispiel gegen ein privat genutztes Mobiltelefon, sei eine Vielzahl neuer Befugnisse vorgesehen.

Zusätzlich soll die strategische Aufklärung des BND erweitert werden, indem dieser erhobene Daten ohne vorherige Sichtung für einen Zeitraum von sechs Monaten (Inhaltsdaten) bzw. bis 12 Monaten (Metadaten) speichern darf. Somit könne der BND künftig auch rückwirkend relevante Daten erkennen und verarbeiten. Dadurch soll die Regelungssystematik des BND an die Standards europäischer Partnerdienste angepasst werden, heißt es von der Bundesregierung.

Neues, zentrales Kontrollorgan: Unabhängiger Kontrollrat 

Schließlich sollen die Analysemöglichkeiten der Nachrichtendienste gestärkt und die in diesem Zusammenhang bestehenden administrativen Hürden abgeschafft werden. Zusätzlich sollen die Übermittlungsmöglichkeiten von Daten an andere Behörden und private Stellen (insbesondere an die Bundeswehr) erweitert und vereinfacht werden. 

Die Rechtskontrolle der Nachrichtendienste, die momentan auf verschiedene Organe verteilt sei, solle künftig gebündelt und auf eine zentrale Behörde übertragen werden – den Unabhängigen Kontrollrat (UKRat). Er soll dabei künftig nicht nur für die Vorabkontrolle aller eingriffsintensiven Befugnisse zuständig sein, sondern auch die nachgelagerte Kontrolle der Datenverarbeitung und von aktiven Maßnahmen ausüben.

Links-Fraktion kritisiert Aufweichung des Trennungsgebots

Die Reform stößt gleichzeitig auf viel Kritik, insbesondere rügen Kritikerinnen und Kritiker Verstöße gegen das Trennungsgebot, also der strikten Trennung von Geheimdiensten und Polizei. Der verteidigungspolitische Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, Ulrich Thoden, sprach im ARD-"Morgenmagazin" etwa von Aktionismus und Reformen, "die vor allem im Grunde eigentlich nur die Kompetenzen von Geheimdiensten und Exekutivorganen ausweiten - bei gleichzeitiger Rücknahme der Kontrolle." Es gebe aus guten Gründen das Gebot der Trennung von Polizei und Nachrichtendiensten. "Das ist eben eine bittere Lektion aus unserer Geschichte, insbesondere aus der Gestapo, die wir lernen mussten und die uns die Alliierten ins Stammbuch geschrieben haben."

"Was jetzt passiert, ist, dass wir im Grunde Doppelstrukturen schaffen, indem die Polizei aufklärt und abwehrt und die Nachrichtendienste dann auch aufklären und abwehren. Und Doppelstrukturen sind immer ineffizient und verfassungsrechtlich hier höchst bedenklich", sagte der Linken-Politiker weiter.

Henrichmann: "In Zeiten äußerer Bedrohung"

Mit Blick auf die Kritik betonte der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Josef Oster (CDU), im ARD-"Morgenmagazin", es gehe nicht darum, eine Geheimpolizei zu schaffen und das historisch begründete Trennungsgebot generell aufzuheben. Es gehe vielmehr darum, in klar eingegrenzten Fällen, in denen es keine anderen Möglichkeiten mehr gebe, dem Nachrichtendienst zu ermöglichen, Einfluss zu nehmen.

Auch der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Bundestages, Marc Henrichmann (CDU), verteidigt die geplante Reform der deutschen Geheimdienste: Der Nachrichtendienst könne nicht ohne Weiteres exekutiv in Grundrechte eingreifen. "Aber man muss eben auch sagen, wir betreten hier absolutes Neuland, und das tun wir nicht aus Spaß an der Freude, sondern weil wir in Zeiten wirklich äußerer Bedrohung leben, von Sabotage, Desinformation", sagte der CDU-Politiker. "Wir können die Hände nicht in den Schoß legen. Und wir wollen ja auch nichts, was andere nicht können". Im Koalitionsvertrag sei vereinbart worden, auf das Niveau der europäischen Partner zu kommen.