Ex-Ehemann als Vorinstanz
OVG-Richterin nicht befangen
Eine Richterin des OVG Lüneburg hatte über ein Urteil zu entscheiden, das ihr Ex-Ehemann am vorinstanzlichen VG verfasst hatte. Trotz Selbstanzeige darf sie nun selbst entscheiden. Entscheidend ist das Vertrauen der Parteien, so das OVG Lüneburg.