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Befangene Schöffin

Sterbehilfe-Prozess muss vertagt werden

In einem Krankenhausbett liegt eine Person mit einer Kanüle im Arm. Eine zweite Person hält ihre Hand.
In dem Prozess soll das Verlegen einer Injektion mit einem tödlich wirkenden Mittel verhandelt werden. © New Africa / Adobe Stock

Am LG Potsdam sollte am Dienstag ein Prozess wegen eines Falls von Sterbehilfe starten. Doch dazu kam es nicht, denn eine Schöffin ist in den Augen des Richters befangen.

Der Prozessbeginn um einen Fall von Sterbehilfe vor dem LG in Potsdam ist vertagt worden. Zunächst verzögerte sich der Start, weil eine Schöffin urlaubsbedingt fehlte. Später meldete eine zweite Schöffin mögliche Befangenheitsbedenken an. Der angeklagte Arzt hatte mit ihrer Mutter als "Freitodbegleiter" Kontakt gehabt, wie der Richter erklärte. Die Schöffin war bei einem Vorgespräch anwesend.

Durch den persönlichen Kontakt könne die Schöffin nicht unparteilich entscheiden, sagte die Vertreterin der Nebenklage. Die Anwältin beantragte deswegen, die Schöffin wegen der Besorgnis der Befangenheit vom Verfahren auszuschließen, wie eine Sprecherin des Gerichts erklärte. Die Kammer folgte dieser Einschätzung und setzte von Amts wegen den Prozess aus. Wann der Prozess startet, soll in den nächsten Tagen entschieden werden.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 77 Jahre alten Arzt Totschlag vor. Er soll einer 39-jährigen Frau im Jahr 2021 einen Zugang für ein tödlich wirkendes Narkosemittel gelegt haben, sagte die Gerichtssprecherin. Die Frau habe "in Kenntnis der tödlichen Wirkung selbstständig die Infusion in Gang gesetzt", um sich selbst zu töten.

Mann sitzt bereits in Haft

Tatsächlich starb die Frau. Dem Arzt wird nun entgegengehalten, dass die Frau "an einer neurokognitiven Störung mit wahnhaften Symptomen und einer erheblichen Störung der Realitätskontrolle gelitten" habe. Dadurch habe sie ihren Willen zum Suizid nicht frei verantwortlich bilden können. Der Arzt ist bereits 2024 vom LG Berlin wegen Sterbehilfe zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Seit März verbüßt der Internist diese Strafe in Berlin im offenen Vollzug. Der Arzt mit deutscher Staatsbürgerschaft hatte sich als Begleiter für Menschen mit Sterbewunsch in den vergangenen Jahren einen Namen gemacht. Insgesamt rund 100 Leute hat er seit 2021 nach eigenen Angaben beim Sterben begleitet.

Vor dem ursprünglich geplanten Prozessbeginn sagte der Mann, er würde rückblickend anders handeln. Allerdings: "Aus der damaligen Situation stehe ich zu meiner Entscheidung. Mein Gewissen sagte mir, ich muss der Frau jetzt helfen." Er habe zwar gewollt, dass die Frau das über eine Sterbehilfeorganisation macht, aber ihre Not - so der 77-Jährige - habe binnen kürzester Zeit enorm zugenommen.

Die Entscheidung, der Frau beim Suizid zu helfen, fiel letztlich, bevor die Ergebnisse des psychiatrischen Gutachtens kamen. Nach ihrem Tod kam das Gutachten, das gegen ihren Wunsch ausfiel, weil ihre Willensbildung nach Ansicht des Gutachters durch die psychische Krankheit gestört war. Mit diesem Gutachten nahmen die Ermittlungen Fahrt auf.

Bekannten Sterbehilfe-Arzt ursprünglich kontaktiert

Zum Gerichtstermin erschien am Dienstag auch ein bekannter Arzt, der in einem ähnlichen Fall bereits verurteilt wurde. 2024 war der damals 81 Jahre alte Arzt in Essen zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der Facharzt für Neurologie und Psychiatrie hatte einem psychisch kranken Mann 2020 eine tödliche Infusion gelegt. Das Ventil hatte der 42-Jährige anschließend selbst geöffnet. Laut Essener Urteil war der Patient aufgrund einer schweren psychischen Erkrankung - einer paranoiden Schizophrenie - aber nicht in der Lage, die Tragweite seines Handelns zu erfassen und frei verantwortlich zu entscheiden. Der BGH bestätigte später die Verurteilung.

Auch in dem aktuellen Fall wandte sich die Frau 2021 zunächst an den Arzt aus Nordrhein-Westfalen. Er hatte damals so viel zu tun, dass er den Fall nicht übernehmen wollte und seinen Kollegen - den aktuell Angeklagten - empfahl. Das erzählte der Mann, der derzeit seine Haftstrafe absitzt und als Zeuge zu dem Prozess geladen wurde, vor dem Sitzungssaal. Er habe jedoch nach eigener Aussage den Kollegen darauf hingewiesen, dass die psychische Erkrankung eindeutig ist und ein psychiatrisches Gutachten unbedingt nötig sei. "Nach der Begleitung kam das Gutachten, hat die psychische Krankheit bestätigt und die Urteilsfähigkeit verneint."

Wir berichten neutral und mit der gebotenen Zurückhaltung über Suizide, um keinen Anreiz für Nachahmung zu geben. Wenn Sie selbst depressiv sind oder wenn Sie Suizid-Gedanken plagen, können Sie rund um die Uhr und anonym die TelefonSeelsorge im Internet (https://www.telefonseelsorge.de) oder über die kostenlosen Hotlines 0800/111 0 111 oder 0800/111 0 222 oder 116 123 kontaktieren.