"Rechtes" Konzert in Thüringen fällt unter Versammlungsrecht

Zitiervorschlag
"Rechtes" Konzert in Thüringen fällt unter Versammlungsrecht. beck-aktuell, 05.07.2017 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/155551)
Das Verwaltungsgericht im thüringischen Meiningen hat ein "rechtes" Rockkonzert als Versammlung eingeordnet. Bei dem Konzert "Rock gegen Überfremdung“ mit Reden und Musikbeiträgen "gegen den Zeitgeist“ überwiege das Versammlungsrecht, entschied es am 04.07.2017. Die Veranstaltung ist für Mitte Juli 2017 im südthüringischen Themar angekündigt.
Landratsamt hatte in Veranstaltung keine Versammlung gesehen
Das zuständige Landratsamt Hildburghausen hatte die Veranstaltung, für die Eintrittsgelder erhoben werden sollen, nicht als Versammlung gewertet und die Anmeldung nicht abschließend behandelt. Dagegen hatte der Veranstalter in einem Eilverfahren geklagt.
VG: Auch Musikbeiträge fallen unter Versammlungsrecht
Das VG Meiningen entschied, dass entgegen der Auffassung des Landratsamtes Hildburghausen das Versammlungsrecht überwiege. Das gelte nicht nur für Redebeiträge und Infostände, sondern auch für die geplanten Musikdarbietungen. Das Landratsamt kündigte eine Stellungnahme an, nachdem ihm das Urteil vorliegt. Es muss prüfen, ob es gegen die Entscheidung Rechtsmittel einlegt oder die Genehmigung prüft.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
- VG Meiningen
- Entscheidung vom 04.07.2017
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"Rechtes" Konzert in Thüringen fällt unter Versammlungsrecht. beck-aktuell, 05.07.2017 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/155551)



