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Versammlungsfreiheit

Mehr Artikel zu diesem Tag

Mutmaßungen sind noch keine Gefahrenprognose
Versammlung auf Autobahnbrücke

Mutmaßungen sind noch keine Gefahrenprognose

Für die Beschränkung einer Versammlung auf einer Autobahnbrücke führte die zuständige Behörde allgemein das "Unfallrisiko" ins Feld. Ohne konkretere Anhaltspunkte reiche das aber nicht aus, so das OVG Schleswig.

Kein Recht auf Protest
G20-Gipfel 2017 in Hamburg

Kein Recht auf Protest

Zahlreiche linke Organisationen riefen 2017 zu Protesten gegen den G20-Gipfel in Hamburg auf. Zwei Kundgebungen wurden von der Stadt verboten - zu Recht, wie ein Gericht jetzt entschieden hat.

Mit Axt und Beil zur Versammlung?
Baumhausbau gegen Waldrodung

Mit Axt und Beil zur Versammlung?

Die Errichtung eines Baumhauses in einem Wald, um dort eine Dauermahnwache abzuhalten, kann unter die Versammlungsfreiheit fallen. Ist das der Fall, darf auch das Mitbringen von Werkzeugen wie Äxten und Beilen nicht verboten werden, sagt das VG Darmstadt.

Versammlungsbehörde kann Tragen szenetypischer Markenkleidung nicht verbieten
CO(NSDAP)LE & Co

Versammlungsbehörde kann Tragen szenetypischer Markenkleidung nicht verbieten

Einige Kleidungsmarken werden in der Neonazi-Szene kreativ so überdeckt, dass einschlägige Abkürzungen wie "NSDA(P)" oder "SS" übrig bleiben. Für anstehende Versammlungen dürfen diese Kleidungsstücke trotzdem nicht per se verboten werden, so das OVG Lüneburg.

"Nakba75" wäre zu gefährlich gewesen
Versammlungsverbot in Berlin

"Nakba75" wäre zu gefährlich gewesen

Zum 75. Jahrestag der sogenannten Nakba untersagte die Berliner Polizei den Umzug einer pro-palästinensischen Demonstration. Das VG Berlin bestätigte das Verbot nun auch im Hauptverfahren: Grund seien vor allem gewaltsame Ausschreitungen in den Vorjahren.

Gebetswache gegenüber Arztpraxis zulässig
Abtreibungsgegner

Gebetswache gegenüber Arztpraxis zulässig

Ein Verein, der sich gegen Abtreibung engagiert, darf sich weiter gegenüber einer gynäkologischen Praxis zusammenfinden, in der Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden. Da der Verein lediglich gegen Abtreibung betet, sieht das VG Aachen die schwangeren Frauen keinem "Spießrutenlauf" ausgesetzt.

AfD darf Gemeindehaus nicht für Wahlkampfveranstaltung nutzen
Johanniter dagegen

AfD darf Gemeindehaus nicht für Wahlkampfveranstaltung nutzen

Die Stadt Meisenheim durfte dem AfD‑Kreisverband die Nutzung des Großen Saals ihres Gemeindehauses für eine Wahlkampfveranstaltung verweigern, meint das VG Koblenz. Dass man früher schon die SPD dort reingelassen habe, binde die Stadt nicht.

Darf stattfinden, aber ohne Martin Sellner
AfD-Wahlkampf im Ettlinger "Kasino"

Darf stattfinden, aber ohne Martin Sellner

Ein AfD-Gemeinderat aus Ettlingen hatte für eine Wahlveranstaltung seiner Partei zum Thema Remigration das "Kasino" angemietet. Doch dann trat die Stadt vom Mietvertrag zurück. Zu Unrecht, so das VG Karlsruhe. Auch ein Auftritt von Lena Kotré sei zu dulden, einer von Martin Sellner dagegen nicht.

Gemeinsames Beten als Versammlung
Es muss nicht argumentiert und gestritten werden

Gemeinsames Beten als Versammlung

Auch religiöse Handlungen können – sofern als Mittel der Kommunikation eingesetzt – unter dem Schutz der Versammlungsfreiheit stehen. So geschehen bei den regelmäßigen Kundgebungen vor der Imam‑Ali‑Moschee in Frankfurt‑Rödelheim, wie der VGH Kassel bestätigt.

Auch Gebete können eine Versammlung sein
Proteste vor geschlossener Moschee

Auch Gebete können eine Versammlung sein

Der Protest vor der geschlossenen Imam-Ali-Moschee in Frankfurt Rödelheim darf vorerst weitergehen. Das VG Frankfurt a. M. hat die Mahnwachen, Kundgebungen und gemeinsamen Gebete als Versammlungen eingeordnet – der religiöse Charakter schade nicht unbedingt.