Kein Recht auf Protest

Zitiervorschlag
Kein Recht auf Protest. beck-aktuell, 20.08.2026 (abgerufen am: 20.08.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/204246)
Zahlreiche linke Organisationen riefen 2017 zu Protesten gegen den G20-Gipfel in Hamburg auf. Zwei Kundgebungen wurden von der Stadt verboten - zu Recht, wie ein Gericht jetzt entschieden hat.
Neun Jahre nach dem G20-Gipfel in Hamburg hat das OVG Hamburg das Verbot von zwei Protestkundgebungen für rechtmäßig erklärt. Damit korrigierten die Richter eine Entscheidung des Hamburgischen VG vom Februar 2022, wie ein Gerichtssprecher mitteilte (Urteil vom 20.08.2026 – 4 Bf 162/22).
Im Juni 2017 hatte die globalisierungskritische Organisation Attac zwei Protestkundgebungen in der Hamburger Innenstadt angemeldet, obwohl die Stadt für die beiden Gipfeltage vom 7. bis 8. Juli 2017 bereits ein Demonstrationsverbot für das Stadtgebiet erlassen hatte. Die Stadt untersagte die Versammlungen. Attac klagte gegen das Verbot.
Gericht: Blockaden der Fahrtrouten drohten
Das OVG gab der Stadt nun recht. Nach Ansicht der Richter wäre die öffentliche Sicherheit durch die Versammlungen wegen gezielter oder faktischer Blockaden der Transport- und Fahrtrouten mit hoher Wahrscheinlichkeit gefährdet worden. Eine unmittelbare Gefährdung hätte sich laut OVG aus dem Umstand ergeben, dass die Versammlungen Teil eines außerordentlich umfangreichen Gesamtprotestgeschehens gewesen wären, bei dem auch mit der Teilnahme mehrerer Tausend gewaltbereiter Personen zu rechnen gewesen wäre.
Das Versammlungsverbot sei auch verhältnismäßig gewesen, um den prognostizierten unmittelbaren Gefahren für die Gipfelteilnehmer, die Versammlungsteilnehmer, die Einsatzkräfte der Polizei, unbeteiligte Dritte und die Durchführung des G20-Gipfels zu begegnen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Das Gericht hat die Revision zum BVerwG zugelassen.
Attac kritisierte die Entscheidung scharf. Sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt, will die Organisation weitere juristische Schritte prüfen.
Bei dem Gipfel in Hamburg waren die Staats- und Regierungschefs der 20 wichtigsten Wirtschaftsnationen zusammengekommen, darunter die Präsidenten der USA und Russlands, Donald Trump und Wladimir Putin. Das Treffen wurde von massiven Ausschreitungen überschattet.
- Redaktion beck-aktuell, hg
- dpa
- OVG Hamburg
- Urteil vom 20.08.2026
- 4 Bf 162/22
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Kein Recht auf Protest. beck-aktuell, 20.08.2026 (abgerufen am: 20.08.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/204246)



