Bundeskanzleramt muss nicht über Termine des Altkanzlers informieren

Zitiervorschlag
Bundeskanzleramt muss nicht über Termine des Altkanzlers informieren. beck-aktuell, 17.08.2022 (abgerufen am: 15.04.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/68661)
Ein Journalist hat gegenüber dem Bundeskanzleramt keinen Anspruch auf Auskunft zu Gesprächsterminen des Altkanzlers Gerhard Schröder. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Dienstag entschieden. Bei dem Büro des Bundeskanzlers a.D. handele es sich um eine eigenständige Behörde im presserechtlichen Sinne. Das Bundeskanzleramt sei daher für das konkrete Auskunftsersuchen des Antragstellers nicht zuständig.
Vorinstanz bestätigt
Der Pressevertreter wollte in dem Fall konkret wissen, welche Gesprächstermine das Büro des ehemaligen Bundeskanzlers für Gerhard Schröder in den Jahren 2019 bis 2022 vereinbart hat. Das OVG bestätigte mit der jetzt ergangenen Entscheidung einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin (BeckRS 2022, 19506).
- Redaktion beck-aktuell
- OVG Berlin-Brandenburg
- Beschluss vom 16.08.2022
- OVG 6 S 37/22
Zitiervorschlag
Bundeskanzleramt muss nicht über Termine des Altkanzlers informieren. beck-aktuell, 17.08.2022 (abgerufen am: 15.04.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/68661)



