LG Köln
Nur Teil-Erfolg für Witwe von Helmut Kohl im Streit um Buchveröffentlichung
Der Autor des Buches "Vermächtnis. Die Kohl-Protokolle" ist verpflichtet, eine wörtliche oder sinngemäße Wiedergabe der Äußerungen des Altkanzlers sowie eigene Wertungen, die den Rückschluss auf Äußerungen oder Vorkommnisse während der Zusammenarbeit zulassen, zu unterlassen. Dies hat das Landgericht Köln mit Teilurteil vom 11.12.2019 in dem Rechtsstreit der Witwe des früheren Bundeskanzlers Helmut Kohl gegen die Autoren und den Verlag des Buches sowie den Spiegel-Verlag und "Spiegel Online" entschieden (Az.: 28 O 11/18).