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Altkanzler

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Altkanzler Schröder verzichtet in Büro-Streit auf weitere Klage

Altkanzler Schröder verzichtet in Büro-Streit auf weitere Klage

Vor rund drei Jahren wurde Gerhard Schröders Büro im Bundestag stillgelegt. Ob ihm das Büro nun tatsächlich zusteht, bleibt ungeklärt - eine Entscheidung des BVerfG will der Altbundeskanzler nicht mehr einholen.

Altkanzler Schröder hat keinen Anspruch auf Bundestagsbüro

Altkanzler Schröder hat keinen Anspruch auf Bundestagsbüro

Gerhard Schröder, ehemaliger SPD-Bundeskanzler, hat keinen Anspruch darauf, dass die Bundesrepublik ihm ein Büro im Bundestag zur Verfügung stellt. Das hat das OVG Berlin-Brandenburg entschieden. Schröder ist damit auch in zweiter Instanz gegen die Stilllegung seines Büros gescheitert.

Gericht verbietet weitere Passagen aus Enthüllungsbuch über Helmut Kohl

Gericht verbietet weitere Passagen aus Enthüllungsbuch über Helmut Kohl

Im juristischen Dauerstreit über ein Enthüllungsbuch über den früheren Bundeskanzler Helmut Kohl hat das OLG Köln am Dienstag weitere Passagen verboten. Diese betreffen nicht nur Zitate Kohls, sondern auch Schilderungen und Bewertungen des Autors Heribert Schwan, der zuvor als Ghostwriter für Kohl tätig gewesen war.

Ex-Kanzler Schröder scheitert mit Klage auf Büro im Bundestag

Ex-Kanzler Schröder scheitert mit Klage auf Büro im Bundestag

Der ehemalige Bundeskanzler Gerhard Schröder hat keinen Anspruch auf Ausstattung eines Büros zur Wahrnehmung fortwirkender Aufgaben aus seinem früheren Amt. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin unter anderem unter Verweis auf die Budgethoheit des Bundestages entschieden. Auch würden die Büros ausschließlich im öffentlichen Interesse zur Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben eingerichtet und ausgestattet.

Keine Auskunft zu Lobbyaktivitäten von Ex-Bundeskanzler Schröder

Keine Auskunft zu Lobbyaktivitäten von Ex-Bundeskanzler Schröder

Die Internetplattform "FragDenStaat" wird keine Auskunft zu möglichen Lobbyaktivitäten aus dem Büro von Altkanzler Gerhard Schröder (SPD) erhalten. Das geht aus einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hervor. Die Richter schlossen sich der Auffassung des Verwaltungsgerichts Berlin an, wonach das Büro derzeit nicht besetzt sei und der Auskunftsanspruch daher zurzeit ins Leere gehe.

Bundeskanzleramt muss nicht über Termine des Altkanzlers informieren

Bundeskanzleramt muss nicht über Termine des Altkanzlers informieren

Ein Journalist hat gegenüber dem Bundeskanzleramt keinen Anspruch auf Auskunft zu Gesprächsterminen des Altkanzlers Gerhard Schröder. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Dienstag entschieden. Bei dem Büro des Bundeskanzlers a.D. handele es sich um eine eigenständige Behörde im presserechtlichen Sinne. Das Bundeskanzleramt sei daher für das konkrete Auskunftsersuchen des Antragstellers nicht zuständig.

Auskunftsansprüche zu Kopien von Kohl-Tonbändern

Auskunftsansprüche zu Kopien von Kohl-Tonbändern

Der Ghostwriter von Altbundeskanzler Helmut Kohl muss Auskunft über von ihm gefertigte Kopien von Tonbändern und Transkripten geben.  Dies hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 03.09.2020 entschieden, der einen Auskunftsanspruch als Schadensersatzanspruch bejahte. Je nach Inhalt der Auskunft könnten dann auch finanzielle Schadensersatzansprüche im Raum stehen.

BGH urteilt Anfang September über Klage gegen Kohls Ghostwriter

BGH urteilt Anfang September über Klage gegen Kohls Ghostwriter

Dem Ghostwriter Heribert Schwan öffnete sich Altkanzler Helmut Kohl in langen Gesprächen – bis es zum Bruch kam. Die Witwe und Alleinerbin Maike Kohl-Richter versucht seit Jahren, alles Anvertraute sicherzustellen, aber ist das heute noch möglich? Diese Frage beschäftigt inzwischen den Bundesgerichtshof, am 20.08.2020 wurde in Karlsruhe verhandelt. Die Entscheidung soll am 03.09.2020 verkündet werden.

Nur Teil-Erfolg für Witwe von Helmut Kohl im Streit um Buchveröffentlichung
LG Köln

Nur Teil-Erfolg für Witwe von Helmut Kohl im Streit um Buchveröffentlichung

Der Autor des Buches "Vermächtnis. Die Kohl-Protokolle" ist verpflichtet, eine wörtliche oder sinngemäße Wiedergabe der Äußerungen des Altkanzlers sowie eigene Wertungen, die den Rückschluss auf Äußerungen oder Vorkommnisse während der Zusammenarbeit zulassen, zu unterlassen. Dies hat das Landgericht Köln mit Teilurteil vom 11.12.2019 in dem Rechtsstreit der Witwe des früheren Bundeskanzlers Helmut Kohl gegen die Autoren und den Verlag des Buches sowie den Spiegel-Verlag und "Spiegel Online" entschieden (Az.: 28 O 11/18).

Strengere finanzielle Regeln für Alt-Kanzler und Ex-Bundespräsidenten

Strengere finanzielle Regeln für Alt-Kanzler und Ex-Bundespräsidenten

Der Bundestag hat die finanziellen Regeln für ehemalige Bundespräsidenten und Bundeskanzler verschärft. Nach einem Beschluss des Haushaltsausschusses müssen künftig etwa zusätzliche Einkünfte der ehemaligen Bundespräsidenten auf den Ehrensold angerechnet werden. Der zweiseitige Beschluss lag der Deutschen Presse-Agentur am 21.03.2019 in Berlin vor. An den Beschluss ist die Regierung gebunden. Die "Bild"-Zeitung berichtete zuerst darüber.