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Gerechtigkeit & Loseblatt

#93: Digitale Gewalt und Meinungsfreiheit, ÖRR-Kontrolle, keine Kohle für Kohl-Protokolle

Die Woche im Recht

Der Entwurf für einen neues Gesetz gegen digitale Gewalt scheidet die Geister, Gerichte ringen mit ihrem Auftrag, den Rundfunk zu überprüfen, und Ungarn fängt sich eine Ermahnung aus Luxemburg ein. Schließlich unterliegt die Witwe von Helmut Kohl vor dem BGH.

Digitale Gewalt: Das Justizministerium will Betroffene besser vor digitaler Gewalt schützen. Seit den Vorwürfen gegen Christian Ulmen ist die Debatte in vollem Gang. Neben dem bereits viel diskutierten strafrechtlichen Schutz plant das BMJV dabei auch neue zivilrechtliche Maßnahmen: Social-Media-Plattformen, aber auch Internetprovider sollen künftig mithelfen, an die Identität möglicher Täterinnen und Täter zu gelangen, unter anderem durch das Speichern von IP-Adressen. Gerichte sollen gar Konten zeitweilig sperren lassen können. Geht das zu weit oder gelingt so endlich ein Schlag gegen den Hass im Netz? Hendrik Wieduwilt und Maximilian Amos gehen den Entwurf durch.

Öffentlicher Rundfunk: Der Rundfunkbeitrag steht in der Kritik. Viele Menschen wollen ihn nicht zahlen und klagen dagegen – so weit, so bekannt. In einigen Verfahren, die der VGH Baden-Württemberg jüngst zu entscheiden hatte, beanstandeten Bürgerinnen und Bürger, der Rundfunk sei nicht vielfältig und ausgewogen genug. Der VGH wies nun alle Berufungen der Beitragspflichtigen ab und sparte dabei nicht mit Kritik am BVerwG und dessen jüngster Rechtsprechung. Sollten Gerichte die Programmvielfalt des ÖRR überprüfen oder gehört die Bewertung in andere Gremien? Maximilian Amos hat beim Medienrechtler Wolfgang Schulz nachgefragt.

LGBTQ+-Rechte: Der EuGH hat ein historisches Urteil gegen Ungarn gefällt. Zum ersten Mal stellte der Gerichtshof einen Verstoß gegen "die Werte der EU" fest – durch ein ungarisches Gesetz, das vermeintlich dem Jugendschutz dienen sollte. Denn das beschränkte unter anderem den Zugang zu Medieninhalten, die beispielsweise Themen wie Geschlechtsumwandlungen oder Homosexualität behandeln. Wie begründen die Richterinnen und Richter in Luxemburg die Entscheidung?

Kohl-Protokolle: Seit Jahren wird um die sogenannten "Kohl-Protokolle" gestritten und diese Woche musste sich zum wiederholten Mal der BGH damit befassen. Konkret ging es darum, ob die Witwe und Alleinerbin von Helmut Kohl die Gewinne aus dem gleichnamigen Enthüllungsbuch des Autors Heribert Schwan einfordern kann. In dem Buch veröffentlichte der ehemalige Ghostwriter von Kohls Memoiren teils brisante Aussagen des Altkanzlers, die dieser wohl nicht freigegeben hatte. Der BGH verneinte nun einen Schadensersatzanspruch von Maike Kohl-Richter – mit durchaus grundsätzlichen Ausführungen zum Allgemeinen Persönlichkeitsrecht. 

Kniefall als Übereignung: Romantik am Sandstrand – mit Sachenrecht? Was für die meisten wohl eher nach Examensalbtraum klingt statt einem Zeichen der Zuneigung, wurde kürzlich zum Bestandteil eines unterhaltsamen Gerichtsverfahrens. Ein Mann ging nach der Hochzeit erneut vor seiner Liebsten auf die Knie und überreichte der frischgebackenen Ehefrau symbolisch zwei Kfz-Kennzeichen für ein schickes Cabrio. Nach der Scheidung wollte die Noch-Ehefrau das Auto behalten, der Mann es aber nicht herausgeben. Das OLG Nürnberg als Paartherapeut stellt jetzt klar: Durch seinen symbolischen Akt habe der Mann das Cabrio wirksam übereignet. Da will noch mal einer sagen Jura sei trocken!

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