Klima-Splitgerät in der WEG
Erstmal einbauen, später prüfen
Wohnungseigentümer müssen ihre Wohnungen an veränderte Klimabedingungen anpassen können: Der BGH hat entschieden, dass eine WEG den Einbau eines Klimageräts auf dem Balkon grundsätzlich gestatten muss, Lärmbelästigungen durch das Gerät könne man auch später noch begegnen.