DSGVO-Verstoß durch mangelhafte Datenschutzerklärung kann wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden

Zitiervorschlag
DSGVO-Verstoß durch mangelhafte Datenschutzerklärung kann wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden. beck-aktuell, 28.09.2018 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/134736)
Wie "heise online" am 27.09.2018 berichtet hat, entschied das Landgericht Würzburg in einem einstweiligen Verfügungsverfahren, dass eine den Vorgaben der DSGVO nicht genügende Datenschutzerklärung gegen das Wettbewerbsrecht (§ 3a UWG) verstößt und abgemahnt werden kann (Beschluss vom 13.09.2018, Az.: 11 O 1741/18 UWG).
Anwalt wegen unzulänglicher Datenschutzerklärung abgemahnt
Laut "heise online" ging es um die Abmahnung eines Rechtsanwalts, der auf seiner Website eine nur sieben Zeilen umfassende Datenschutzerklärung vorgehalten habe, in der verschiedene nach der DSGVO erforderliche Angaben gefehlt hätten, etwa Angaben zu dem Verantwortlichen, zur Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten und zur zuständigen Aufsichtsbehörde. Das LG habe angenommen, dass es sich bei den DSGVO-Verstößen um Verletzungen des Wettbewerbsrechts (§ 3a UWG) handelt, die daher durch einen Mitbewerber abgemahnt werden könnten.
- Redaktion beck-aktuell
- LG Würzburg
- Beschluss vom 13.09.2018
- 11 O 1741/18 UWG
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DSGVO-Verstoß durch mangelhafte Datenschutzerklärung kann wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden. beck-aktuell, 28.09.2018 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/134736)



