Telekom darf Netzanzeige nicht als Werbetafel nutzen

Zitiervorschlag
Telekom darf Netzanzeige nicht als Werbetafel nutzen. beck-aktuell, 26.10.2026 (abgerufen am: 26.10.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/208421)
Plötzlich stand "Im besten Netz" statt "telekom.de" auf dem Handy: Manche Kunden fragten sich, ob mit ihrem Gerät etwas nicht stimmt. Was das LG Köln an der Werbeaktion beanstandete.
Das LG Köln hat der Telekom verboten, die Netzanzeige "telekom.de" auf dem Handybildschirm ihrer Kundeinnen und Kunden durch einen Werbeslogan zu ersetzen.
Wie der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) mitteilte, hatte der Mobilfunkanbieter im Januar bei vielen Kunden im Rahmen einer Werbekampagne die gewohnte Netzkennung durch den Werbeslogan "Im besten Netz" ersetzt. Die Verbraucherschützer sahen darin eine unlautere Werbeaktion und verklagten die Telekom Deutschland GmbH.
Das Gericht gab dem vzbv recht. Die Werbegestaltung der Telekom sei eine "unzumutbare Belästigung von Marktteilnehmern", heißt es im Urteilstext (vom 17.09.2026 – 33 O 55/26). Das Urteil ist laut vzbv nicht rechtskräftig. Die Telekom hat nach Angaben des Verbandes Berufung zum OLG Köln eingelegt.
"Die Telekom hat die Netzkennung als Werbeplattform missbraucht und dadurch viele Verbraucher:innen belästigt. Einige waren verunsichert und haben sich gefragt, ob etwas mit dem Netz oder ihrem Handy nicht stimmt", erklärte Jana Brockfeld von der vzbv-Abteilung Rechtsdurchsetzung laut der Mitteilung. Die Werbung sei Kundinnen und Kunden auf dem Display ihres Smartphones aufgezwungen worden, "sie ließ sich nicht einmal deaktivieren".
- Redaktion beck-aktuell, hg
- dpa
- LG Köln
- Urteil vom 17.09.2026
- 33 O 55/26
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Telekom darf Netzanzeige nicht als Werbetafel nutzen. beck-aktuell, 26.10.2026 (abgerufen am: 26.10.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/208421)



