Google muss KI-Halluzination löschen

Zitiervorschlag
Google muss KI-Halluzination löschen. beck-aktuell, 08.10.2026 (abgerufen am: 08.10.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/207351)
Googles KI machte einen Arzt zum verurteilten Sexualstraftäter – völlig fälschlicherweise. Google weigerte sich dennoch, das Suchergebnis zu korrigieren. Jetzt erließ das LG Aachen eine einstweilige Verfügung gegen den Konzern.
Der "KI-Modus" der Google-Suche weiß viel. Manchmal erfindet er auch etwas dazu – mit fatalen Folgen für diejenigen, die es trifft. Ein Mediziner aus dem Rheinland musste das gerade erleben. Googles KI machte ihn zum verurteilten Sexualstraftäter, obwohl er mit den Taten gar nichts zu tun hatte. Das LG Aachen hat Google Ireland Limited nun per einstweiliger Verfügung untersagt, die falschen Behauptungen weiter über den KI-Modus zu verbreiten (Beschluss vom 24.09.2026 - 8 O 268/26).
Der Mediziner war bis Sommer 2026 als Chefarzt und Klinikdirektor an einem deutschen Universitätsklinikum tätig. Ende August 2026 wies ihn ein ärztlicher Kollege darauf hin, was passiert, wenn man seinen Namen zusammen mit dem Suchbegriff "Freistellung" bei Google eingibt: Der KI-Modus gab eine zusammenhängende Darstellung aus, die wie ein Tatsachenbericht klang. Sinngemäß hieß es dort, der Arzt hätte seine Sekretärin während einer Dienstreise bedrängt und zu küssen versucht, wäre deshalb freigestellt und gekündigt worden. Ein Gericht hätte ihn wegen sexueller Nötigung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, und er hätte im Zuge eines arbeitsrechtlichen Vergleichs eine sechsstellige Abfindung erhalten. Nichts davon stimmte.
Verwechslung mit einem anderen Arzt
Das Problem: Die Taten hatte es wohl gegeben, doch nichts davon betraf den Arzt. Gegen ihn gab es nie eine Strafanzeige wegen sexueller Nötigung, kein Strafverfahren und keine Verurteilung. Die KI hatte vielmehr offenbar Informationen über einen anderen früheren leitenden Mitarbeiter derselben Klinik mit seinem Namen verknüpft. Die Zeitungsartikel, die Google als Quellen im Suchergebnis verlinkte, nannten den Namen des beschuldigten Arztes nicht.
Der Mediziner forderte noch Ende August die Löschung dieser Ergebnisse. Doch Google antwortete, man habe die Beanstandung geprüft und werde keine Maßnahmen einleiten. Auch eine Abmahnung durch die Kölner Kanzlei Höcker vom selben Tag blieb ohne Ergebnis, die KI-generierten Inhalte blieben abrufbar.
LG Aachen: Google als Störerin verantwortlich
Die 8. Zivilkammer des LG Aachen hat eine einstweilige Verfügung zugunsten des Arztes erlassen. Die KI-generierten Texte verletzten, so die Richterinnen, das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arztes, indem sie ihm strafrechtliche Vorwürfe und arbeitsrechtliche Konsequenzen zuordneten, die tatsächlich eine andere Person beträfen.
Dafür sei Google auch verantwortlich, befand das LG. Das Gericht stufte den Internetgiganten als Störerin ein und schloss sich damit der Linie des LG München I an (Urteil vom 28.5.2026 - 26 O 869/26): Wer eine KI-generierte Suche bereitstelle, sei für die dabei erzeugten Antworten verantwortlich. Die KI gebe eben nicht bloß Inhalte Dritter wieder, sondern treffe, so das LG München I, "eigenständige, neue und inhaltliche Äußerungen" auf der Grundlage einer Auswertung und Verknüpfung unterschiedlicher Internetseiten. Eine Prüfung wäre Google auch ohne Weiteres möglich gewesen. Das LG lässt sich einen Hinweis nicht nehmen: Hätte der Konzern seine eigene KI mit den Einwendungen des Arztes konfrontiert, so die Aachener Richterinnen, wäre auch diese zu dem Ergebnis gekommen, dass die Angaben falsch sind.
Auch den im einstweiligen Rechtsschutz nötigen Verfügungsgrund bejahte die Kammer unter Verweis auf die Dringlichkeit der Sache gemäß §§ 935, 940 ZPO. Die Falschinformationen seien öffentlich sichtbar und für jeden zugänglich. Und obwohl sie geeignet seien, den Arzt in seiner beruflichen Ehre und seinem sozialen Ansehen erheblich zu schädigen, habe der Internetkonzern trotz Aufforderung und Abmahnung nichts unternommen, um sie zu löschen.
Rechtsanwalt Carsten Brennecke von der Kölner Kanzlei Höcker, die den Mediziner im Verfahren vertrat, erklärte, der Beschluss sei zwar eine Eilentscheidung, setze aber ein klares Signal: "Wer eine KI Behauptungen über Menschen aufstellen lässt, haftet dafür. Google kann sich nicht hinter einem Algorithmus verstecken".
- Redaktion beck-aktuell, hg
- LG Aachen
- Beschluss vom 24.09.2026
- 8 0 268/26
Zitiervorschlag
Google muss KI-Halluzination löschen. beck-aktuell, 08.10.2026 (abgerufen am: 08.10.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/207351)



