Dr. Oetker kassiert Niederlage vor EuGH

Zitiervorschlag
Dr. Oetker kassiert Niederlage vor EuGH. beck-aktuell, 12.11.2021 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/80986)
Der Europäische Gerichtshof hat ein Urteil zu Nährwertangaben auf Lebensmittelverpackungen gesprochen. Diese dürften sich nicht auf spezielle Zubereitungsarten beziehen. Informationen dieser Art ließen keinen Vergleich mit vergleichbaren Lebensmitteln anderer Hersteller zu und könnten Verbraucherinnen und Verbraucher verwirren. Ein Rechtsstreit zwischen Verbraucherschützern und dem Unternehmen Dr. Oetker steht damit vor dem Ende.
Verbraucherzentrale wirft Dr. Oetker "Kalorienschönrechnerei" vor
EuGH: Nährwertangaben müssen "einfach und leicht verständlich" sein
Dieser verwies nun unter anderem darauf, dass die Informationen zum Nährwert "einfach und leicht verständlich" sein und einen Vergleich von Lebensmitteln sicherstellen sollten. Bei Müsli erfordere dies, dass sich die Angaben auf das "Lebensmittel zum Zeitpunkt des Verkaufs" beziehen. Grund ist, dass es außer mit fettarmer Milch zum Beispiel auch mit Joghurt, Quark, Fruchtsäften oder Früchten zubereitet werden könne. Zudem könnten die Informationen auf der Vorderseite Verbraucherinnen und Verbraucher auch verwirren, wenn an anderer Stelle auf der Verpackung dann die Werte je 100 Gramm des Erzeugnisses zum Zeitpunkt des Verkaufs angegeben würden. Der Verband begrüßte die Klarstellungen des EuGH. "Das Urteil macht den Weg frei für mehr Transparenz und Klarheit", kommentierte Vorstand Klaus Müller. Der "Kalorienschönrechnerei bei Lebensmitteln" werde ein Riegel vorgeschoben.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
- EuGH
- Urteil vom 11.11.2021
- C-388/20
Zitiervorschlag
Dr. Oetker kassiert Niederlage vor EuGH. beck-aktuell, 12.11.2021 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/80986)



