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Erneut weniger Sanktionen gegen SGB-II-Leistungsbezieher

Rechtspartnerschaften in Zeiten des Krieges

Die Zahl der von Jobcentern gegen SGB-II-Leistungsbezieher verhängten Sanktionen ist 2022 erneut gesunken. Wie die Bundesagentur für Arbeit mitteilte, gab es im letzten Jahr 148.488 Kürzungen (2021: 193.729), von denen 2,7% (= 99.571; 2021: 3,1 % = 130.960) der Leistungsberechtigten betroffen gewesen seien. Die Zahl der Sanktionen liege erheblich unter dem Niveau vor der Pandemie. 2019 habe es noch 806.811 Sanktionen gegeben.

Pandemie, BVerfG-Urteil und "Sanktionsmoratorium" als Gründe

Als Gründe für den Rückgang der Sanktionen nennt die Arbeitsagentur neben den Folgen der Corona-Pandemie auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2019 (BeckRS 2019, 26651) zu Hartz-IV-Sanktionen. Ein weiterer Grund sei das sogenannte Sanktionsmoratorium, das von Juli 2022 bis Dezember 2022 galt. Danach führte ein erstes Meldeversäumnis nicht zu einer Kürzung, Sanktionen für Pflichtverletzungen waren unzulässig.