Immatrikuliert? Dann ist das Bürgergeld weg – selbst ohne aktives Studium
Wer Bürgergeld empfängt, verliert mit der Einschreibung für ein Studium seinen Anspruch. Wie ernsthaft das Studium betrieben wird, ist irrelevant. Das LSG Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass immatrikulierte Studenten auch dann vom Bürgergeldbezug ausgeschlossen sind, wenn sie nicht studieren.