Direkt zum Inhalt
Direkt zum Inhalt
Neue digitale Ermittlungsbefugnisse

Kabinett beschließt biometrischen Bildabgleich

Hände, die einen Laptop bedienen, im Vordergrund Warnzeichen
Hackerangriff (Symbol) © Adobe Stock / Aytana

Strafverfolger sollen künftig Fotos automatisiert im Internet abgleichen und Datenbestände mit KI analysieren dürfen. Das Kabinett hat entsprechende Gesetzentwürfe beschlossen. Der DAV warnt vor tiefgreifenden Grundrechtseingriffen und zweifelt an der Verfassungsmäßigkeit.

Das Bundeskabinett hat neue gesetzliche Grundlagen für digitale Ermittlungsmaßnahmen beschlossen. Künftig sollen Strafverfolgungsbehörden Fotos aus Ermittlungsverfahren automatisiert mit öffentlich zugänglichen Internetbildern abgleichen und rechtmäßig gespeicherte Daten mit Hilfe von Analyse‑Software verfahrensübergreifend auswerten dürfen. Die Regelungen betreffen insbesondere das Bundeskriminalamt (BKA) und die Bundespolizei und sollen auch für die Gefahrenabwehr sowie in bestimmten Fällen für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gelten. 

Mit den neuen Befugnissen will die Bundesregierung Ermittlungen bei Terrorismus und schwerer Kriminalität effizienter machen. Bislang fehlen im deutschen Recht ausdrückliche Ermächtigungen für einen automatisierten biometrischen Bildabgleich sowie für den Einsatz moderner Analyseplattformen, die verschiedene polizeiliche Datenbanken miteinander verknüpfen.

Das beschlossene Gesetzespaket besteht aus drei zusammenhängenden Gesetzentwürfen: Die neuen Befugnisse für das BKA, die Bundespolizei und das BAMF sind in zwei Entwürfen geregelt, die aus dem Bundesinnenministerium stammen: das Gesetz zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit und das Gesetz zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus. Das dritte zum Paket gehörende Gesetz aus dem Bundesjustizministerium passt die digitalen Ermittlungsbefugnisse in der Strafprozessordnung an.

Biometrischer Bildabgleich und KI‑gestützte Analyse

Der geplante biometrische Internetabgleich soll es Ermittlern ermöglichen, Bilder von Beschuldigten oder Zeugen automatisiert mit öffentlich verfügbaren Fotos, etwa aus sozialen Netzwerken, zu vergleichen. Zulässig sein soll dies nur bei Straftaten von erheblicher Bedeutung und nur auf Anordnung der Staatsanwaltschaft. Ein dauerhafter staatlicher Bilddatenbestand ist nach dem Entwurf ausgeschlossen; vorgesehen ist ein fallbezogener Abgleich. 

Daneben soll eine automatisierte Datenanalyse eingeführt werden, mit der bereits rechtmäßig gespeicherte polizeiliche Daten aus unterschiedlichen Verfahren zusammengeführt und ausgewertet werden können. Unter bestimmten Voraussetzungen soll dabei auch der Einsatz von KI‑Systemen erlaubt sein. Entscheidungen sollen jedoch weiterhin von Ermittlerinnen und Ermittlern getroffen werden; die Software soll lediglich Zusammenhänge aufbereiten. Besonders sensible Daten, etwa aus Wohnraumüberwachung oder Online‑Durchsuchungen, sollen von der Analyse ausgeschlossen bleiben.

DAV warnt vor "Überwachungsdystopie"

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) kritisiert die Pläne scharf. Nach seiner Einschätzung gehen die vorgesehenen Befugnisse weit über das hinaus, was verfassungsrechtlich zulässig ist. Der biometrische Internetabgleich könne in der Praxis zu einer flächendeckenden Rasterfahndung werden, da persönliche Bilder vieler Menschen dauerhaft und oft ohne deren Wissen im Netz verfügbar seien. Die Eingriffsintensität und die Streubreite solcher Maßnahmen seien enorm. Auch die BRAK warnte bereits vor den geplanten Änderungen.

Auch die automatisierte Datenanalyse sieht der DAV kritisch. Durch die Zusammenführung großer Datenbestände könne faktisch eine umfassende "Gigadatenbank" entstehen, die auch höchstpersönliche Informationen von Beschuldigten, Zeugen und unbeteiligten Dritten enthalte. Der Verein warnt insbesondere vor einem Einsatz privater KI‑Software und vor mangelnder gerichtlicher Kontrolle. Ein unkontrollierter Zugriff auf solche Daten lasse sich nicht rechtfertigen und laufe dem Rechtsstaatsprinzip zuwider.  

Der DAV bezweifelt daher die Verhältnismäßigkeit und Verfassungsmäßigkeit der Vorhaben insgesamt. Gemeinsam mit weiteren juristischen Fachverbänden plant er eine Expertenanhörung, um insbesondere Fragen der richterlichen Kontrolle, der Transparenz, der Vereinbarkeit mit der EU‑KI‑Verordnung und der Begrenzung der Datennutzung zu diskutieren.

Die Gesetzentwürfe werden nun in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Bundestag und Bundesrat müssen über die geplanten Neuregelungen noch entscheiden.