BRAK warnt vor verfassungsrechtlichen Risiken

Zitiervorschlag
BRAK warnt vor verfassungsrechtlichen Risiken. beck-aktuell, 16.04.2026 (abgerufen am: 17.04.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/196396)
Die Bundesregierung will die Strafprozessordnung ändern und digitale Ermittlungen mit KI ermöglichen. Die Bundesrechtsanwaltskammer sieht darin erhebliche Grundrechtseingriffe und kritisiert insbesondere biometrische Internetabgleiche und automatisierte Datenanalysen.
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) sieht in den geplanten digitalen Ermittlungsbefugnissen der Strafprozessordnung erhebliche verfassungsrechtliche Risiken. Anlass sind Referentenentwürfe des Bundesjustizministeriums zur Einführung neuer automatisierter Datenabgleiche sowie parallele Vorhaben des Bundesinnenministeriums mit ähnlicher Stoßrichtung.
Kern der geplanten Reform sind neue Befugnisse für einen biometrischen Abgleich mit im Internet verfügbaren Daten sowie für eine automatisierte Analyse umfangreicher Datenbestände unter Einsatz künstlicher Intelligenz. Nach Auffassung der BRAK drohen dadurch tiefgreifende Eingriffe in Grundrechte, die nicht ausreichend begrenzt seien.
Grundsätzlich erkennt die BRAK das Ziel an, Ermittlungsbehörden technisch zu modernisieren. Die vorliegenden Entwürfe stellen aus ihrer Sicht jedoch keinen angemessenen Ausgleich zwischen effektiver Strafverfolgung und dem Schutz der Freiheitsrechte her. Sie fordert daher präzisere gesetzliche Grenzen, höhere Eingriffsschwellen und wirksame Kontrollmechanismen.
BRAK befürchtet "Superdatenbank"
Besonders kritisch bewertet die BRAK den geplanten biometrischen Internetabgleich nach dem neuen § 98d StPO‑E. Dieser soll auch Daten aus öffentlich zugänglichen Internetquellen erfassen. Nach dem Entwurf gelten dabei auch Inhalte als öffentlich, die erst nach Registrierung, Genehmigung oder gegen Entgelt abrufbar sind. Nach Ansicht der BRAK können durch diese Maßnahme nicht nur Beschuldigte, sondern auch Zeuginnen, Zeugen und unbeteiligte Dritte erfasst werden. Der Abgleich ermögliche weitreichende Bewegungs‑ und Persönlichkeitsprofile. Dass kein Richtervorbehalt vorgesehen ist, hält die Kammer für unzureichend.
Auch die geplante automatisierte Datenanalyse bewertet die BRAK kritisch. Sie warnt davor, dass Daten aus unterschiedlichen Verfahren zusammengeführt werden könnten und so faktisch umfangreiche Auswertungsbestände entstehen, es könne eine "Superdatenbank" entstehen. In der Praxis sei kaum verlässlich sicherzustellen, dass nur rechtmäßig erhobene und nicht löschungsreife Daten einbezogen würden.
- Redaktion beck-aktuell, js
Zitiervorschlag
BRAK warnt vor verfassungsrechtlichen Risiken. beck-aktuell, 16.04.2026 (abgerufen am: 17.04.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/196396)



