Direkt zum Inhalt
Direkt zum Inhalt
Recht zu schweigen

Lina E. zieht mit Verfassungsbeschwerde gegen Beugehaft

Im Gegenlicht der Sonne sind als Schattenumrisse eine Mauer, darüber ein Drahtzaun und obenauf Stacheldrahtrollen zu sehen.
Lina E. will nicht hinter Stacheldraht bleiben © aquatarkus / Adobe Stock

Der Anwalt von Lina E. will Verfassungsbeschwerde dagegen einlegen, dass gegen die Linksextremistin wegen einer verweigerten Zeugenaussage Beugehaft angeordnet worden war. Das OLG Dresden hatte die Zwangsmaßnahme angeordnet, der BGH sie bestätigt.

"Die Verfassungsbeschwerde wird im Laufe dieser Woche beim Bundesverfassungsgericht eingereicht", teilte Anwalt Erkan Zünbül mit. Im Mittelpunkt sollten die Reichweite des Auskunftsverweigerungsrechts sowie der Grundsatz, sich selbst nicht belasten zu müssen, stehen. Zuvor hatten andere Medien berichtet.

Die Entscheidung des BGH füge sich in eine bedenkliche Entwicklung ein, bei der rechtsstaatliche Verfahrensgarantien zunehmend eingeschränkt würden, erklärte Zünbül. "Ein funktionierender Rechtsstaat misst sich nicht allein an einer effektiven Strafverfolgung, sondern ebenso an der konsequenten Wahrung der Verfahrensrechte aller Verfahrensbeteiligten."

Aussage in neuem Antifa-Ost-Prozess verweigert

Ende Juni hatte das OLG eine sechsmonatige Beugehaft angeordnet, nachdem Lina E. im neuen Antifa-Ost-Prozess die Aussage als Zeugin verweigert hatte. Beugehaft ist ein gerichtliches Druckmittel, das eine Person dazu zwingen soll, eine Zeugenaussage zu tätigen. Gegen Lina E. wurde zudem ein Ordnungsgeld von 750 Euro verhängt. Sie sollte sich zu den Taten äußern, für die sie 2023 verurteilt worden war.

Gegen diese Entscheidung hatte Lina E. Beschwerde eingereicht. Der BGH verwarf diese. Lina E. könne sich nicht auf ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht berufen, da sie zu den Taten, zu denen sie aussagen soll, bereits rechtskräftig verurteilt worden sei, so der BGH.