Karlsruhe setzt Beugehaft gegen Lina E. aus

Zitiervorschlag
Karlsruhe setzt Beugehaft gegen Lina E. aus. beck-aktuell, 24.09.2026 (abgerufen am: 25.09.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/206476)
Nach zweieinhalbmonatiger Beugehaft kommt die Linksextremistin Lina E. frei - zumindest vorerst. Welche offenen verfassungsrechtlichen Fragen das BVerfG zu klären hat.
Die Linksextremistin Lina E. muss aus der Beugehaft entlassen werden. Die Anordnung der Beugehaft wurde mit Beschluss vom Mittwoch einstweilig aufgehoben, wie ein Sprecher des BVerfG in Karlsruhe auf Anfrage mitteilte (Beschluss vom 23.09.2026 - 2 BvR 1681/26). Ende Juni hatte das OLG Dresden eine sechsmonatige Beugehaft angeordnet, nachdem Lina E. in einem Antifa-Ost-Prozess die Aussage als Zeugin verweigert hatte.
Nachdem der BGH die Beschwerde der Frau verworfen hatte, legte ihr Rechtsanwalt Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe ein. Darüber sei noch nicht entscheiden worden, betonte Anwalt Erkan Zünbül. "Das Bundesverfassungsgericht hat erkannt, dass hier erhebliche verfassungsrechtliche Fragen offen sind, und hat konsequent gehandelt, indem es die Freiheit unserer Mandantin vorläufig wiederhergestellt hat." Die jetzige einstweilige Anordnung gilt demnach bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, längstens für die Dauer von sechs Monaten.
Beugehaft ist ein gerichtliches Druckmittel, das eine Person dazu zwingen soll, eine Zeugenaussage zu tätigen. Gegen Lina E. wurde zudem ein Ordnungsgeld von 750 Euro verhängt. Sie sollte sich zu den Taten äußern, für die sie 2023 verurteilt worden war.
- Redaktion beck-aktuell, hg
- dpa
- BVerfG
- Beschluss vom 23.09.2026
- 2 BvR 1681/26
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Karlsruhe setzt Beugehaft gegen Lina E. aus. beck-aktuell, 24.09.2026 (abgerufen am: 25.09.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/206476)



