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5 Fragen an Migrationsrechtler zu Ceuta

"Das ist für den europäischen Zusammenhalt brandgefährlich"

Zwei Soldaten am Strand von Ceuta, im Hintergrund das Meer und eine Grenzzaun
Wird Europa zur Festung gegen Geflüchtete aus Afrika? © picture alliance / Sipa USA | JNA PRESS

Der Ansturm von zehntausenden Geflüchteten auf die spanische Exklave Ceuta ist vorbei, doch die Fragen bleiben: Warum kamen plötzlich so viele Menschen? Ist am Ende die spanische Justiz schuld? Fünf Fragen an Migrationsrechtler Constantin Hruschka.

beck-aktuell: Nachdem zwischenzeitlich zehntausende Geflüchtete in die spanische Exklave Ceuta gelangt waren, sind mittlerweile laut Medienberichten die meisten wieder nach Marokko zurückgekehrt. Herr Professor Hruschka, ist es eigentlich erlaubt, Menschen ohne Asylprüfung zurückzuschicken oder verstößt das nicht gegen das Refoulement-Verbot?

Prof. Dr. Constantin Hruschka: Grundsätzlich ist das nicht erlaubt, da die Verweigerung des Verfahrenszugangs eine Verletzung der verfahrensrechtlichen Pflichten aus dem absolut geltenden Refoulement-Verbot darstellt, wie der EGMR etwa in einem Verfahren gegen Deutschland im Oktober 2024 festgestellt hat. Auch eine irreguläre Einreise darf generell nicht zu einer Verweigerung des Verfahrenszugangs führen. Der EGMR hat in einem Urteil 2020 davon aber eine eng begrenzte Ausnahme zugelassen, nach der eine direkte Zurückweisung von nicht schutzbedürftigen Personen keine Verletzung der Konvention darstellt, wenn legale Einreisewege zur Verfügung stehen und eine große Zahl von Personen gemeinsam und zielgerichtet einen Grenzzaun gewaltsam überwindet.

beck-aktuell: Viele der Menschen, die nun nach Ceuta kamen, sind durch das Meer um die Absperrungen herum geschwommen, zahlreiche sind bei dem Versuch ertrunken. Greift das Refoulement-Verbot auch, wenn man die Absperrung einfach umschwimmt?

Hruschka: Spanien hat das Urteil des EGMR sehr weit ausgelegt. Man hat jede Überwindung des Grenzzauns als gewaltsam angesehen und die große Zahl der Einreiseversuche generell ausreichen lassen, um direkte Zurückweisungen zu rechtfertigen, was angesichts der bloß hypothetischen legalen Zugangswege aus verschiedenen Gründen eine Verletzung der EMRK darstellt. 

Eine gewaltsame Überwindung kann aber beim Schwimmen nicht mehr angenommen werden. Daher versucht Spanien nun auch hier, physische Barrieren zu errichten, um ein gewaltsames Überwinden zu begründen. Zurückweisungen wären in dieser Situation ein klarer Verstoß gegen die EMRK.

"Nicht das Urteil hat die Einreisen ausgelöst, sondern dessen Vermarktung und Verdrehung"

beck-aktuell: Viele vermuten als Auslöser für den Ansturm ein Urteil des Obersten Gerichtshofs Spaniens von Anfang des Monats, wonach Geflüchtete, die auf dem Seeweg nach Ceuta gelangen, nicht umgehend wieder zurückgeschickt werden dürfen. Spaniens Innenministerium ‌wirft nun Schlepperbanden vor, das Urteil auszunutzen. Ist es plausibel, dass die Entscheidung der Auslöser für den Ansturm war?

Hruschka: Dass Gerüchte über angebliche neue Umstände Einreisebewegungen auslösen können, ist vielfach belegt, dies muss gar keinen realen Hintergrund haben. Es ist sicher nicht das Urteil des spanischen Obersten Gerichtshofs, das die hohe Zahl an irregulären Einreisen ausgelöst hat, sondern dessen Vermarktung und Verdrehung durch soziale Medien und die – sicher auch von Schleppernetzwerken gezielt weitergetragene – falsche Behauptung, dass es hier eine schnelle Möglichkeit gebe, in den Schengen-Raum zu gelangen. 

Eine Behauptung, die die Regierungen der Mitgliedstaaten aufgegriffen haben, die aber ganz offensichtlich falsch ist. Der Gerichtshof hat lediglich völlig zu Recht klargestellt, dass eine direkte Zurückweisung in Fällen, in denen keine Gewalt angewendet wird, rechtswidrig ist. Das bedeutet aber keinen Zugang zu Europa, sondern lediglich einen Zugang zu einem Rückkehr- oder Asylverfahren.

"Die Solidaritätsversprechen haben sich bei erster Gelegenheit als brüchig erwiesen"

beck-aktuell: Die Umsetzungsfrist für das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) ist in diesem Sommer ausgelaufen, nun gilt das neue Migrationsrecht. Ändert sich dadurch etwas im Umgang mit solchen plötzlichen Migrantenströmen?

Hruschka: Mit der sogenannten Krisenverordnung und dem Solidaritätsmechanismus der Asyl- und Migrationsmanagementverordnung sollten Mechanismen geschaffen werden, mit denen auf solche Ereignisse rechtmäßig und solidarisch reagiert werden kann. Leider haben sich die Versprechungen der Mitgliedstaaten ohne Außengrenzen, hier solidarisch zu handeln, bereits bei der ersten Gelegenheit als brüchig erwiesen. 

Dieser vollständige Ausfall innereuropäischer Solidarität ist aus unionsrechtlicher Sicht dramatisch, da das ganze neue Migrationssystem auf dem Wiederaufbau gegenseiteigen Vertrauens und auf Solidarität beruht. Wenn diese Versprechen nicht eingehalten werden, kann das System nicht funktionieren. Wenn dann symbolisch mit offenen Briefen gehandelt wird, was normalerweise nur passiert, wenn Personengruppen keinen Zugang zu politischen Entscheidungsprozessen haben, erleben wir eine dramatische Entwicklung auf Unionsebene, die für den europäischen Zusammenhalt brandgefährlich ist.

beck-aktuell: Sie sprechen die Solidarität der Mitgliedstaaten an: Italien hat unmittelbar nach dem Andrang auf Ceuta erklärt, man wolle vorübergehend das Schengen-Abkommen aussetzen. Geht das so einfach?

Hruschka: Binnengrenzkontrollen – und darum geht es bei der "Aussetzung des Schengen-Abkommens" – sind seit mehr als einem Jahrzehnt die Reaktion der Binnenstaaten auf Einreisebewegungen an den Außengrenzen. Diese sind an hohe Hürden geknüpft und in der Regel rechtswidrig, wie verschieden Urteile deutscher und europäischer Gerichte belegen. Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, dass ein Staat, der keine Binnengrenzen zu Spanien hat und selbst an der Außengrenze liegt, eine solche Forderung erhebt. Zwischen Frankreich und Spanien finden bereits seit Jahren Grenzkontrollen statt, so dass eine Kontrolle weiterer Binnengrenzen wohl kaum einen Effekt hätte und reine Symbol- bzw. Machtpolitik zur Durchsetzung einer eigenen Agenda verstärkter nationaler Befugnisse darstellt.