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Afghanische Schutzsuchende

Offener Brief gegen pauschale Ablehnungen

Eine Frau mit Kopftuch sitzt mit ihrer Tochter auf einer Bank.
Der Umgang mit afghanischen Schutzsuchenden sorgt für Kritik. © Richtsteiger / Adobe Stock

Juristenverbände und die Initiative Kabul Luftbrücke werfen der Bundesregierung vor, bei afghanischen Schutzsuchenden mit Aufnahmezusage die vom BVerfG geforderte Einzelfallprüfung zu unterlaufen. In einem offenen Brief fordern sie, individuelle Gefährdungen ernsthaft zu berücksichtigen.

Der Verein Kabul Luftbrücke und mehrere Juristenorganisationen, darunter die Neue Richter*innenvereinigung und der Deutsche Anwaltverein, haben einen offenen Brief an Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Außenminister Johann Wadephul (CDU) gerichtet. Ihr Vorwurf: Die Bundesregierung führe die vom BVerfG geforderten Einzelfallprüfungen bei afghanischen Schutzsuchenden mit deutscher Aufnahmezusage nur der Form nach durch, nicht aber inhaltlich. 

Hintergrund ist die Lage von 543 afghanischen Staatsangehörigen, die in Pakistan auf ihre Ausreise nach Deutschland warten. Deutschland hatte ihnen zunächst eine Aufnahme zugesagt. Im Dezember 2025 erklärte das Bundesinnenministerium (BMI) sämtliche noch offenen Zusagen dann pauschal für "ungültig und erloschen".

Karlsruhe verlangt echte Abwägung

Der Zweite Senat des BVerfG hat diese Pauschalentscheidung im Juli 2026 als willkürlich verworfen (Beschluss vom 22.07.2026 – 2 BvR 319/26). Aus dem Willkürverbot nach Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG folge, dass die Abkehr von individuell erklärten Aufnahmezusagen auch eine individuelle Entscheidung unter Berücksichtigung der persönlichen Belange erfordere. Die bloße Wiedergabe von Tatsachen reiche dafür nicht aus, die Entscheidung müsse ihre leitenden Erwägungen erkennen lassen.

In den nun eingegangenen Ablehnungen sehen die Verfasser des offenen Briefs genau das nicht erfüllt. Die "Berücksichtigung der individuellen Belange" sei keine Worthülse, heißt es in dem Schreiben. Eine Einzelfallentscheidung, die bloß förmlich existiere, genüge den Anforderungen des BVerfG nicht. Es reiche auch nicht, individuelle Aspekte in einem Nebensatz zu erwähnen, um eine Ablehnung letztlich doch aufrechtzuerhalten.

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Bereits erteilte Visa wieder kassiert

Die Verbände verweisen auf Konstellationen, die eine pauschale Ablehnung besonders fragwürdig erscheinen lassen: In zehn Fällen, die 54 Personen betreffen, waren Pässe bereits visiert oder Visa sogar ausgehändigt worden. In weiteren Fällen hatten Sicherheitsinterviews ausdrücklich keine Bedenken ergeben. Wer diese abgeschlossenen Prüfungen nachträglich in Zweifel ziehe, müsse besonders gewichtige und bisher unbekannte Gründe vorbringen, fordern die Verfasser.

Unter den Betroffenen befinden sich laut dem Schreiben 171 Frauen und 236 minderjährige Kinder. 19 Frauen seien alleinstehend, darunter solche, deren Ehemann bereits über das Programm nach Deutschland ausgereist oder während des Verfahrens in Pakistan verstorben sei. Viele der Schutzsuchenden seien von den Taliban inhaftiert oder gefoltert worden und würden bei einer Rückkehr sofort gesucht.

Die Organsiationen fordern, in jedem Fall eine auf den vollständig ermittelten Sachverhalt gestützte Entscheidung zu treffen und die Unterstützung der Betroffenen in Pakistan bis zum Abschluss rechtmäßiger Einzelfallentscheidungen fortzusetzen. Das BVerfG hatte die Bundesregierung ausdrücklich verpflichtet, Unterkunft, Verpflegung und medizinische Versorgung aufrechtzuerhalten und sich bei Pakistan gegen Abschiebungen nach Afghanistan einzusetzen. Ein Abbruch dieser Hilfe vor Abschluss rechtskonformer Prüfungen wäre nach Auffassung der Verfasser selbst objektiv willkürlich. Die Bundesregierung soll bis zum 16. September antworten.