Grundleistungen für Asylbewerber
BVerfG sieht Existenzminimum trotz Kürzungen gewahrt
1.096 Euro gab es 2018 für eine Alleinerziehende aus Eritrea und ihr Kind. Während das LSG Niedersachsen-Bremen den Satz für Asylbewerber, die außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen leben, für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar hielt, sieht das BVerfG das im Wesentlichen anders.