Kolumne
Bastelkiste
Nicht nur bei der Berufswahl, auch beim Gebrauchtwagenkauf gilt: Augen auf, sonst droht ein böses Erwachen. Denn unter so mancher auf Hochglanz getrimmter Karosse schlummert vielfach etwas, das auf einem Schrottplatz besser aufgehoben wäre als im Straßenverkehr. Das heißt nun nicht, dass sich auf dem Gebrauchtwagenmarkt nicht auch was finden lässt, das nicht gleich einen Tag nach Übergabe den Geist aufgibt; aber ganz ausgeschlossen ist es eben auch nicht. Und dann steht man da mit seinem glänzenden Sahnestückchen zum Schnäppchenpreis und hänselt sich mit dem Verkäufer herum. Gut, wenn man in solchen Fällen nicht nur auf den ADAC, sondern auch auf die Justiz zählen kann (OLG Celle Urt. v. 11.2.2026 – 7 U 46/25).