Käufer muss Händler zuerst Mängelprüfung ermöglichen

Zitiervorschlag
Käufer muss Händler zuerst Mängelprüfung ermöglichen . beck-aktuell, 12.06.2026 (abgerufen am: 17.06.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/199791)
Ein Käufer will seinen kaputten Jaguar nur dann in die Werkstatt bringen, wenn der Händler schon vorab eine Reparatur garantiert. Das LG Landau stellt klar: So kommt man aus einem Autokauf nicht heraus.
Wer ein mangelhaftes Auto kauft, kann nicht ohne Weiteres vom Vertrag zurücktreten. Der Verkäufer muss zuerst die Möglichkeit bekommen, sich das Auto – und den behaupteten Mangel – selbst anzusehen. Der Käufer darf das nicht davon abhängig machen, dass der Verkäufer schon im Voraus eine Reparatur verspricht. Das entschied das LG Landau im Streit zwischen einem Autohändler und seinem Kunden (Urteil vom 19.11.2025 – 3 O 10/25).
Ein Mann hatte bei einem Autohändler für 7.500 Euro einen gebrauchten Jaguar gekauft. Später beanstandete er gegenüber dem Verkäufer, dass der Wagen Kühlwasser verliere, und wollte vom Vertrag zurücktreten. Der Kfz-Händler forderte seinen Kunden daraufhin auf, ihm den Wagen erst einmal vorbeizubringen, damit er sich den behaupteten Defekt anschauen könne. Der Kunde verlangte dafür jedoch vorher eine schriftliche Zusage, dass der angebliche Kühlwasserverlust auch sicher beseitigt werde. Der Fall landete vor Gericht.
Rücktritt nicht ohne vorherige Mangeluntersuchung
Das LG Landau betont, dass der Verkäufer nicht verpflichtet war, eine solche Zusage abzugeben. Vielmehr hätte der Kunde das Auto ohne weitere Bedingungen zur Überprüfung in die Werkstatt des Verkäufers bringen müssen. Gerade bei einem technischen Problem an einem Fahrzeug müsse der Verkäufer erst prüfen können, ob der Fehler wirklich vorliege, was die Ursache und ob er dafür überhaupt verantwortlich sei. Erst danach könne es um eine Reparatur gehen. Weil der Kunde den Wagen nicht vorbeigebracht habe, habe er nicht vom Kauf zurücktreten können.
Das Urteil ist rechtskräftig. Das OLG Zweibrücken hat die Berufung des Käufers gegen das Urteil zurückgewiesen.
- Redaktion beck-aktuell, sst
- LG Landau
- Urteil vom 19.11.2025
- 3 O 10/25
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Käufer muss Händler zuerst Mängelprüfung ermöglichen . beck-aktuell, 12.06.2026 (abgerufen am: 17.06.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/199791)



