Titel für "ungeteilte Erbengemeinschaft" ist nicht vollstreckbar
Ein Urteilstenor ist unbestimmt, wenn die Anspruchsinhaber für Dritte nicht erkennbar sind. Das LG Lübeck verweigerte die Zwangsvollstreckung, weil "die Erbengemeinschaft" mangels Rechtsfähigkeit keine Ansprüche besitzen könne, und die einzelnen Erben nicht aufgeführt waren.