Correctiv-Artikel über zu Guttenberg
LG Berlin II sieht "journalistische Kardinalspflichten verletzt"
Correctiv hatte behauptet, der Ex-Bundesminister habe sich in seinem Podcast für eine mit der AfD zusammenarbeitende Minderheitsregierung der CDU ausgesprochen. Dabei habe Karl-Theodor zu Guttenberg sogar das Gegenteil gesagt, so das LG Berlin II.