Es ist schlimm, aber wie schlimm ist es?

Zitiervorschlag
Dr. Maximilian Amos: Es ist schlimm, aber wie schlimm ist es?. beck-aktuell, 03.06.2026 (abgerufen am: 04.06.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/199271)
Dass die deutsche Justiz überlastet ist, hat inzwischen jeder einmal gehört. Ein Linken-Abgeordneter wollte es aber genau wissen und fragte beim BMJV nach. Das Resultat: ernüchternd.
Kaum eine Woche vergeht ohne Hilferuf oder Untergangsmeldungen aus der deutschen (Straf-) Justiz. Der Deutsche Richterbund etwa warnt in großer Regelmäßigkeit vor der Überlastung von Staatsanwaltschaften und Strafgerichten, vor wenigen Tagen erst war wieder in mehreren Medien die Schlagzeile zu lesen: "2000 Staatsanwälte fehlen laut Richterbund bundesweit".
Immer wieder wird auch über Fälle von Untersuchungshäftlingen berichtet, die aufgrund zu langer Ermittlungsverfahren freigelassen werden müssen. Auch ein spektakulärer Fall aus der Berliner Justiz, über den beck-aktuell seinerzeit zuerst berichtete, zeigte Überlastungssymptome in der Strafjustiz.
Der Linken-Bundestagsabgeordnete Aaron Valent wollte sich mit solchen anekdotischen Erkenntnissen jedoch nicht zufriedengeben. und fragte bei einer Stelle nach, von der man vermuten könnte, dass sie bundesweite Daten kennt: der Bundesregierung. In Form einer Kleinen Anfrage wollte er von dieser erfahren, wie viele solcher Fälle von Freilassungen aus der Untersuchungshaft sich im ganzen Bundesgebiet tatsächlich ereignen. Auch fragte Valent, in wie vielen Fällen eine überlange Verfahrensdauer oder ein Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Beschleunigungsgebot in Haftsachen festgestellt worden seien. Daneben forderte er u. a. Daten zu Einstellungen von Strafverfahren und durchschnittlichen Verfahrensdauern an.
Strafverfahren dauern länger, Einstellungszahlen auf hohem Niveau
Letztere konnte die Bundesregierung liefern, da das Statistische Bundesamt dies in jährlichen Statistiken erfasst. Die durchschnittliche Dauer erstinstanzlicher Strafverfahren hat sich demnach in den vergangenen Jahren deutlich verlängert: bei Amtsgerichten von 4,0 Monaten im Jahr 2015 auf 5,1 Monate im Jahr 2024, bei Landgerichten von 7,3 auf 8,5 Monate. Zwischen den Bundesländern bestehen erhebliche Unterschiede, etwa zwischen Bayern mit 5,7 Monaten und Bremen mit 13,3 Monaten bei landgerichtlichen Verfahren.
Staatsanwaltschaften stellten laut Antwort der Bundesregierung im Jahr 2024 bundesweit 577.586 Ermittlungsverfahren nach § 153 StPO wegen Geringfügigkeit und 158.892 Verfahren nach § 153a StPO gegen Auflagen ein. Hinzu kämen 28.326 gerichtliche Einstellungen nach § 153 StPO sowie 49.737 nach § 153a StPO.
Die große Leerstelle
Was die Bundesregierung indes nicht berichten konnte, waren die konkreten Überlastungssymptome, nach denen Valent gefragt hatte. "Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse zu den in die Zuständigkeit der Länder fallenden Verfahren vor. Bundesweite Statistiken werden zu den erfragten Daten nicht geführt", heißt es in der Antwort auf die Kleine Anfrage, die beck-aktuell vorliegt.
Auf die Frage, welche Erkenntnisse der Bundesregierung über strukturelle Ursachen für Verzögerungen in Haftsachen vorliegen, antwortet sie, ihr lägen keine über öffentliche Quellen hinausgehenden Informationen darüber vor.
"Dass die Bundesregierung zu überlangen Strafverfahren, Haftentlassungen wegen Verfahrensverzögerungen und Verstößen gegen das Beschleunigungsgebot keine belastbaren bundesweiten Daten vorlegen kann, ist ein politisches Armutszeugnis", kommentiert Valent diese Antwort. "Wer den Zustand der Justiz verbessern will, muss wissen, wo Verfahren scheitern. Deshalb braucht es bundesweite Transparenz, verbindliche Zielmarken für kürzere Verfahren und eine Personaloffensive für die gesamte Justiz."
Warum hat der Bund die Daten nicht?
Warum der Bund diese Daten nicht hat, schwingt in einem Halbsatz der Antwort der Bundesregierung mit und lässt sich mit einem Wort zusammenfassen, das nicht erst seit kurzem ein Reizwort in der bundesrepublikanischen Fortschrittsdiskussion ist: Föderalismus. Die Justiz liegt eben zum größten Teil in der Hand der Länder, sodass nur dort auch die entsprechenden Zahlen zu Verfahrensausgängen erhoben werden können.
Nun ist es nicht so, als würde der Bund bloß seine Neugier befriedigen, wenn er von den Ländern Daten zu überlangen Verfahren und anderen Missständen der Strafjustiz einfordern würde. Die aktuelle Bundesregierung hat schließlich kurz nach ihrem Start einen neuen "Pakt für den Rechtsstaat" angekündigt, mit dem über 400 Millionen Euro in die personelle und technische Ausstattung der Justiz fließen sollen. Für die Jahre 2027 bis 2029 plant die Bundesregierung konkret 210 Millionen Euro für IT und 240 Millionen Euro zur personellen Stärkung der Justiz, wie sie Valent nun auf seine Nachfrage bestätigte. Wer so viel Geld investiert, möchte sicherlich auch wissen, wo die Probleme liegen.
Bereits die Ampelregierung wollte Daten über Strafverfahren erheben
Interessant dabei: Die Vorgängerregierung, die ihrerseits bereits einen "Pakt für den Rechtsstaat" zugesagt hatte, hat noch im Herbst 2024 auch einen Referentenentwurf für ein Strafrechtspflegestatistikgesetz (StrafStatG) vorgelegt. Damit sollte erstmals eine bundeseinheitliche gesetzliche Grundlage geschaffen werden, um Daten über alle Phasen des Strafverfahrens (Ermittlungen, Gerichtsverfahren, Strafvollstreckung, Maßregelvollzug) systematisch zu erfassen. Mit dem Scheitern der Ampel-Regierung fiel allerdings auch der Gesetzentwurf der Diskontinuität zum Opfer.
Nun landen solche Gesetzentwürfe häufig nicht im Papierkorb, sondern in ministerialen Schreibtischen. Gedankenspiele, wie man an die Daten über Strafverfahren gelangen könnte, dürfte es auch unter der neuen Bundesregierung geben. Gleichzeitig dürften die Länder – zumindest jene, in denen es besonders schlecht läuft – kaum Interesse haben, die wenig schmeichelhaften Statistiken öffentlich zu machen. In einer Zeit, in der zwischen Bund und Ländern intensiv über die Umsetzung des Rechtsstaats-Paktes verhandelt wird, möchte man Konfliktpotenzial vermutlich gern vermeiden.
Auf Nachfrage von beck-aktuell nach einem Interesse des BMJV an solchen Statistiken verwies das Haus von Ministerin Stefanie Hubig (SPD) nur auf die grundgesetzliche Kompetenzverteilung, wonach die Justizorganisation und personelle Ausstattung der Justiz in der Hoheit der Länder liege. "Der Pakt für den Rechtsstaat sieht vor, rund eine halbe Milliarde Euro zur Verfügung zu stellen, um die Digitalisierung und personelle Ausstattung der Justiz der Länder zu stärken. Die grundgesetzliche Kompetenzverteilung ändert der Pakt für den Rechtsstaat nicht. Das BMJV steht aber in diesem Rahmen in sehr engem Austausch mit den Ländern über die Personalsituation und Belastung der Justiz."
Was will man mit all den Millionen erreichen?
Der Linken-Abgeordnete Valent kritisiert aber nicht nur, dass dem Bund die Zahlen, sondern auch dem "Pakt für den Rechtsstaat" die nötigen Zielvorgaben fehlten. Weder würden verbindliche maximale Verfahrensdauern benannt noch klare Vorgaben zum Abbau anhängiger Verfahren oder zur Verwendung der Mittel gemacht. Somit bleibe offen, wie eine messbare Entlastung der Strafjustiz erreicht werden solle.
Dass es allein mit Geld nicht getan sein dürfte, ist auch der Bundesregierung klar. Auf Nachfrage von Valent, welche gesetzgeberischen Maßnahmen zur Beschleunigung von Strafverfahren ergriffen oder geplant seien, verwies sie auf die Arbeit einer Expertenkommission aus Wissenschaft und Praxis unter Beteiligung der Länder, die sich seit 2025 mit einer möglichen Reform der Strafprozessordnung befasst. Ziel sei es, durch eine effizientere Verfahrensstruktur und verbesserte Abläufe Verzögerungen zu vermeiden und die Bearbeitungszeit insgesamt zu verkürzen. Den Abschlussbericht der Kommission erwarte man bis Ende des Jahres, damit die Umsetzung noch in dieser Legislaturperiode angegangen werden könne.
Die Forderung nach einer StPO-Reform bekräftigte kürzlich auch die Konferenz der Präsidentinnen und Präsidentinnen der Oberlandesgerichte, des Berliner KG, des BayObLG und des BGH. Über das Ziel immerhin scheinen sich alle einig zu sein.
Zitiervorschlag
Dr. Maximilian Amos: Es ist schlimm, aber wie schlimm ist es?. beck-aktuell, 03.06.2026 (abgerufen am: 04.06.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/199271)




