Überlange Verfahrensdauer
Wer auf Pause drückt, darf sich über Wartezeit nicht beschweren
So geht es nicht: Erst dem Ruhen eines finanzgerichtlichen Verfahrens zustimmen, um das Ergebnis eines Musterverfahrens abzuwarten, sich dann aber darüber beschweren, dass das Verfahren zu lang gedauert hat. Der BFH schließt in einem solchen Fall eine Entschädigung aus.