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OLG München schaltet nach Affäre um angebliches NSU-Opfer "Meral Keskin" BKA und Bundesanwaltschaft ein

Attraktives Anwaltsnotariat

In der Affäre um ein angebliches Opfer der rechten Terrorzelle NSU, Meral Keskin, hat ein Kölner Nebenkläger laut "Spiegel Online" bestätigt, dass es die Frau gar nicht gibt. Der Mann, der beim Kölner Nagelbombenanschlag im Jahr 2004 selbst verletzt wurde, habe dies in einer Vernehmung dem Bundeskriminalamt bestätigt. Das Oberlandesgericht München, vor dem der NSU-Prozess verhandelt wird, beauftragte nun Bundesanwaltschaft und Bundeskriminalamt mit weiteren Ermittlungen.

Anwalt hatte nicht existierende "Meral Keskin" beim NSU-Prozess vertreten

Rechtsanwalt Ralph Willms hatte die nicht existierende Meral Keskin seit Mai 2013 im NSU-Prozess vertreten uns war dafür vom Gericht honoriert worden. Am 02.10.2015 ließ er erklären, er sei von dem Kölner Nebenkläger getäuscht worden. Der habe ihm das Foto einer Frau vorgelegt und ihm gegen eine "Provision" das Mandat vermittelt.

Mögliche Konsequenezen aus der Täuschung

Der frühere Oberlandesrichter Detlef Burhoff sagte in einem Blog des Südwestrundfunks (SWR), bei 233 Verhandlungstagen dürfte der Anwalt "mindestens 100.000 Euro" erhalten haben, sofern er an jedem Prozesstag in München war. Dieses Geld könne die Staatskasse zurückfordern. Mögliche strafrechtliche Konsequenzen könnten noch nicht eingeschätzt werden.

Anwälte müssen keinen Ausweis von ihren Mandanten verlangen

Wie kann es passieren, dass ein Rechtsanwalt zweieinhalb Jahre lang eine Mandantin vertritt, die gar nicht existiert? Tatsächlich müssen sich Anwälte die Identität ihrer Mandanten nicht förmlich bestätigen lassen. "Es gibt dazu keine berufsrechtliche Norm, die das vorschreiben würde", sagte die Geschäftsführerin der Rechtsanwaltskammer München, Brigitte Doppler. Aus Anwaltskreisen ist zu hören, dass es einen derartigen Fall noch nie gegeben habe. Üblicherweise müsse einem Anwalt aber "mit gesundem Menschenverstand" auffallen, wenn mit seiner Mandantin etwas nicht stimme. Willms hatte geltend gemacht, er habe Meral Keskin nie persönlich getroffen. Sie sei ihm von einem anderen Nebenkläger vermittelt worden, und zwar gegen eine "Provision". Ein solcher Fall ist allerdings geregelt. Geld dürfe ein Anwalt für ein Mandat nicht bezahlen, sagte Doppler. Das sei "nicht erlaubt nach § 49b BRAO".