beA-Abschlussbericht liegt vor – Über Wiederinbetriebnahme wird bald entschieden

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beA-Abschlussbericht liegt vor – Über Wiederinbetriebnahme wird bald entschieden. beck-aktuell, 21.06.2018 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/139351)
Das Abschlussgutachten der Firma secunet Security Networks AG weist das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) als geeignetes System zur vertraulichen Kommunikation im elektronischen Rechtsverkehr aus. Dies meldet die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), deren Hauptversammlung nun am 27.06.2018 über die Wiederinbetriebnahme des beA entscheiden will.
Schwachstellen noch zu beseitigen
In dem rund 90 Seiten umfassenden Abschlussgutachten über eine technische Analyse und Konzeptprüfung des beA heißt es laut BRAK, das Verschlüsselungskonzept biete technisch gesehen einen hinreichenden Schutz für die Vertraulichkeit der vom beA übermittelten Nachrichten. In dem Gutachten dargestellte Schwachstellen sollen bis zur Wiederinbetriebnahme entsprechend der gutachterlichen Empfehlung beseitigt werden.
BRAK-Präsidium empfiehlt gestufte Wiederinbetriebnahme
Nach ausführlicher Erörterung des Gutachtens hat das Präsidium der BRAK beschlossen, die Hauptversammlung der BRAK im Rahmen einer außerordentlichen Präsidentenkonferenz für den 27.06.2018 einzuberufen. Einziger Tagesordnungspunkt dieser Sitzung soll die Diskussion und Beschlussfassung über die Wiederinbetriebnahme des beA sein. Das Präsidium der BRAK empfiehlt der Hauptversammlung auf der Grundlage des Gutachtens in einem Erläuterungsschreiben eine gestufte Wiederinbetriebnahme des beA-Systems. Ab dem 04.07.2018 soll die Client Security zum Download und zur Installation bereitgestellt werden. Ab diesem Zeitpunkt soll auch die Erstregistrierung für diejenigen Kollegen möglich sein, die sich noch nicht registriert haben. Die Postfächer sollen dann ab dem 03.09.2018 wieder freigegeben werden und damit die passive Nutzungspflicht wieder aufleben.
- Redaktion beck-aktuell
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