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Dienstleister für das beA bis 2033 steht fest
Wesroc GbR gewinnt Vergabeverfahren

Dienstleister für das beA bis 2033 steht fest

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat den Betrieb des beA für weitere 7 Jahre der Wesroc GbR übertragen. Die seit 2019 bestehende Zusammenarbeit geht damit in eine neue Vertragsperiode über.

Bescheide dürfen per beA kommen
Anwaltsversorgung

Bescheide dürfen per beA kommen

Zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte müssen die Übersendung der Beitragsbescheide ihres Versorgungswerks über beA gegen sich gelten lassen, unabhängig davon, ob sie das beA für sich nutzen oder nicht. Dies hat das VG Düsseldorf entschieden.

Berufung vor dem BAG gescheitert
Im falschen Postfach gelandet

Berufung vor dem BAG gescheitert

Wer fristgebunden per beA versendet, darf sich nicht blind aufs Kanzleiprogramm verlassen. Geht der Schriftsatz im Verwaltungspostfach des Gerichts statt bei der Kammer ein, ist die Frist futsch – und Wiedereinsetzung gibt es obendrein nicht.

Anwalt ist nicht der Postbote seines Steuerberaters
Vor dem Finanzgericht

Anwalt ist nicht der Postbote seines Steuerberaters

Wer ein fremdes Postfach benutzt, riskiert die Unzulässigkeit einer Klage. Dies wurde einem Anwalt zum Verhängnis, der über sein beA Schriftsätze einer Steuerberaterin einreichte, die ihn vor Gericht vertreten sollte. Die prozessualen Rollen müssten technisch abgebildet werden, so das FG Berlin-Brandenburg.

Nachreichen als PDF reicht allein nicht aus
Berufungsbegründung.docx

Nachreichen als PDF reicht allein nicht aus

Der BGH hat eine Berufungsentscheidung kassiert, weil die Berufungsbegründung erst nach Fristablauf als PDF im elektronischen Gerichtspostfach lag. Der Prozessvertreter hatte fristwahrend zunächst nur ein Word-Dokument (.docx) eingereicht.

Vom Taumelflug zum Linienverkehr

Vom Taumelflug zum Linienverkehr

Am 1.1.​2016, also vor ziemlich genau zehn Jahren, ist § 31a BRAO in Kraft getreten und die Bundesrechtsanwaltskammer hätte jeder Rechtsanwältin und jedem Rechtsanwalt ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach – kurz beA – zur Verfügung stellen müssen. Kurz vor dem Jahreswechsel hatte die BRAK jedoch verlautbaren lassen, dass das beA nicht wie vorgesehen starten wird. 

Angst um den Rechtsstaat macht sich breit

Angst um den Rechtsstaat macht sich breit

Der Rechtsstaat ist in Gefahr: DAV-Präsident Stefan von Raumer fand beim Jahresauftakt seines Vereins den Strafprozess gegen türkische Kollegen "scary". Bundesjustizministerin Stefanie Hubig warnte, hierzulande würden Richter als "politische Akteure mit eigener Agenda" angegriffen.

Anwalt legt beA-Nachrichtenjournal nicht vor - und kommt damit durch

Anwalt legt beA-Nachrichtenjournal nicht vor - und kommt damit durch

Sein Einspruch kam sechs Wochen nach dem Versäumnisurteil. Das Gericht hatte schon zweimal ans eEB erinnert und einen Berufsrechtsverstoß räumte der Anwalt auch noch ein. Das beA-Nachrichtenjournal könne er nicht finden. Doch vorm OLG Karlsruhe bekommt auch der  "unzuverlässige Empfänger" Recht. 

Digital souverän mit der Identity Wallet

Digital souverän mit der Identity Wallet

Weihnachten kommt immer überraschend. Deshalb nehmen wir schon die Festtage 2026 in den Blick. Bis dahin muss allen Bürgern in den EU-Mitgliedstaaten zumindest eine europaweit einsetzbare digitale Brieftasche auf dem Smartphone zur Verfügung stehen. Damit können öffentliche und private Dienste einfach und sicher genutzt werden, ohne auf die von Big Tech zur Verfügung gestellten elektronischen Identitäten zurückgreifen zu müssen.

Keine Wiedereinsetzung bei abgelaufener beA-Karte
Derzeit nicht funktionsfähig

Keine Wiedereinsetzung bei abgelaufener beA-Karte

Wer als Anwalt auf eine betriebsbereite beA-Karte setzt, muss deren Gültigkeit im Blick behalten. Der BGH betont erneut: Technische Probleme rechtfertigen eine Ersatzeinreichung nur bei ausreichendem und rechtzeitigem Vortrag zu einer echten Störung – nicht bei eigenen Versäumnissen.