Dienstleister für das beA bis 2033 steht fest

Zitiervorschlag
Dienstleister für das beA bis 2033 steht fest. beck-aktuell, 14.04.2026 (abgerufen am: 14.04.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/196216)
Die Bundesrechtsanwaltskammer hat den Betrieb des beA für weitere 7 Jahre der Wesroc GbR übertragen. Die seit 2019 bestehende Zusammenarbeit geht damit in eine neue Vertragsperiode über.
Ausgangspunkt des Vergabeverfahrens war das absehbare Ende des bisherigen Vertrags am 31.12.2026. Daher hatte die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) ein förmliches Verfahren zur Neuvergabe der Leistungen eingeleitet. Nun steht fest, wer zur Übernahme, Weiterentwicklung, zum Betrieb und Support des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) ausgewählt wurde.
Den erneuten Zuschlag erhält laut BRAK die Bietergemeinschaft Westernacher/rockenstein (Wesroc GbR). Die erfolgreiche Zusammenarbeit mit der Westernacher Solutions GmbH und der rockenstein AG bestehe schon seit 2019. Beide Unternehmen verfügten über langjährige Erfahrung in der Entwicklung, im Betrieb und im Support von Fachanwendungen für Justiz und öffentliche Verwaltung.
Nach der Auswertung der eingereichten Angebote habe sich die Wesroc GbR als wirtschaftlichster Anbieter erwiesen. Entscheidend in dem Vergabeverfahren seien die Leistung und der Preis auf Grundlage der vorab bekanntgegebenen Wertungskriterien gewesen. Der neue Vertrag sieht nach Angaben der BRAK eine Laufzeit bis zum Ende des Jahres 2033 vor. Zusätzlich bestehe die Option, den Vertrag zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern.
Man freue sich auf die Fortsetzung der Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Dienstleister und werde sein gemeinsames Augenmerk auf die zukunftsorientierte Weiterentwicklung und den zuverlässigen und sicheren Weiterbetrieb des beA-Systems legen, so BRAK-Präsident Ulrich Wessels.
- Redaktion beck-aktuell, kw
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Dienstleister für das beA bis 2033 steht fest. beck-aktuell, 14.04.2026 (abgerufen am: 14.04.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/196216)



